Antrag - 15/SVV/0555
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung der Mitglieder des Hauptausschusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Fraktionen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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09.09.2015
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Gemäß § 41 Abs. 4 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) werden die Mitglieder des Hauptausschusses auf Vorschlag der Fraktionen wie folgt bestellt:
Fraktion DIE LINKE Frau Dr. Karin Schröter Herr Dr. H.-J. Scharfenberg
Frau Dr. Sigrid Müller Herr Sascha Krämer
Fraktion SPD Herr Mike Schubert Frau Anke Michalske-Acioglu
Frau Dr. Uta Wegewitz Herr Marcus Krause
Fraktion CDU/ANW Herr Matthias Finken Herr Horst Heinzel
Herr Günter Anger
Fraktion Bündnis 90/ Herr Peter Schüler Herr Uwe Fröhlich
Die Grünen
Fraktion Bürgerbündnis-FDP Herr Wolfhard Kirsch Herr Lothar W. Wellmann
Fraktion DIE aNDERE Herr Sandro Szilleweit
Fraktion AfD Herr Dennis Hohloch
Erläuterung
Begründung:
Eine Neubesetzung setzt gemäß § 41 Abs. 6 BbgKVerf voraus, dass erstens ein entsprechender Antrag einer Fraktion gestellt wird, zweitens ein Beschluss der Vertretung oder eine relevante Größenveränderung vorliegt und drittens eine Neubesetzung nicht gesetzlich ausgeschlossen ist.
Die Fraktion DIE aNDERE hat mit der DS 15/SVV/0527 einen Antrag auf Neubesetzung des Hauptausschusses gestellt.
Davon ausgehend, dass dieser Antrag die Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung findet, ergibt sich die Notwendigkeit, dass die Stadtverordnetenversammlung durch offenen Wahlbeschluss über die Mitglieder des Hauptausschusses gemäß § 41 Abs. 4 BbgKVerf entscheidet.
Durch den Wechsel der Stadtverordneten Kamenz zur Fraktion Bürgerbündnis-FDP ergibt sich folgende Sitzverteilung:
Fraktionsstärke X Ausschussstärke (– 1 Sitz OBM)
Mitglieder aller Fraktionen
Da dem Oberbürgermeister vorab einer der Sitze zugewiesen wird, reduziert sich in dem Verfahren nach § 41 Abs. 2 BbgKVerf somit die zu vergebende Anzahl der Sitze nach Fraktionsstärke qua Gesetz um einen. Das Rechnungsergebnis mit der nunmehr bestehenden Anzahl von 17 Mitgliedern ergibt folgende Sitzverteilung:
Fraktion DIE LINKE: 14 = 4,33 = 4 Sitze
Fraktion SPD: 14 = 4,33 = 4 Sitze
Fraktion CDU/ANW: 9 = 2,78 = 3 Sitze
Fraktion Grüne/ B 90: 7 = 2,16 = 2 Sitz
Fraktion Bürgerbündnis-FDP 5 = 1,55 = 2 Sitz
Fraktion DIE aNDERE 4 = 1,24 = 1 Sitz
Fraktion AfD 2 = 0,62 = 1 Sitz