Antrag - 15/SVV/0555

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Gemäß § 41 Abs. 4 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) werden die Mitglieder des Hauptausschusses auf Vorschlag der Fraktionen wie folgt bestellt:

Fraktion DIE LINKE                             Frau Dr. Karin Schröter               Herr Dr. H.-J. Scharfenberg

                                                        Frau Dr. Sigrid Müller                             Herr Sascha Krämer

 

Fraktion SPD                                           Herr Mike Schubert                             Frau Anke Michalske-Acioglu

                                                        Frau Dr. Uta Wegewitz               Herr Marcus Krause

 

Fraktion CDU/ANW                             Herr Matthias Finken                             Herr Horst Heinzel

                                                        Herr nter Anger

 

Fraktion Bündnis 90/                             Herr Peter Schüler                             Herr Uwe Fröhlich

Die Grünen

 

Fraktion Bürgerbündnis-FDP Herr Wolfhard Kirsch                            Herr Lothar W. Wellmann

 

 

Fraktion DIE aNDERE               Herr Sandro Szilleweit

 

Fraktion AfD                                           Herr Dennis Hohloch

 

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Eine Neubesetzung setzt gemäß § 41 Abs. 6 BbgKVerf voraus, dass erstens ein entsprechender Antrag einer Fraktion gestellt wird, zweitens ein Beschluss der Vertretung oder eine relevante Größenveränderung vorliegt und drittens eine Neubesetzung nicht gesetzlich ausgeschlossen ist.

Die Fraktion DIE aNDERE hat mit der DS 15/SVV/0527 einen Antrag auf Neubesetzung des Hauptausschusses gestellt.

Davon ausgehend, dass dieser Antrag die Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung findet, ergibt sich die Notwendigkeit, dass die Stadtverordnetenversammlung durch offenen Wahlbeschluss über die Mitglieder des Hauptausschusses gemäß § 41 Abs. 4 BbgKVerf entscheidet.

 

Durch den Wechsel der Stadtverordneten Kamenz zur Fraktion Bürgerbündnis-FDP ergibt sich folgende Sitzverteilung:

Fraktionsstärke X Ausschussstärke ( 1 Sitz OBM)

Mitglieder aller Fraktionen

Da dem Oberbürgermeister vorab einer der Sitze zugewiesen wird, reduziert sich in dem Verfahren nach § 41 Abs. 2 BbgKVerf somit die zu vergebende Anzahl der Sitze nach Fraktionsstärke qua Gesetz um einen. Das Rechnungsergebnis mit der nunmehr bestehenden Anzahl von 17 Mitgliedern ergibt folgende Sitzverteilung:

Fraktion DIE LINKE:                             14 = 4,33 = 4 Sitze

Fraktion SPD:                                           14 = 4,33 = 4 Sitze

Fraktion CDU/ANW:                               9 = 2,78 = 3 Sitze

Fraktion Grüne/ B 90:                 7 = 2,16 = 2 Sitz

Fraktion Bürgerbündnis-FDP   5 = 1,55 = 2 Sitz

Fraktion DIE aNDERE                4 = 1,24 = 1 Sitz

Fraktion AfD                                             2 = 0,62 = 1 Sitz

 

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