Beschlussvorlage - 15/SVV/0602

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss möge beschließen:

 

1.              Bestellung von Herrn Rechtsanwalt Dr. Rainer Frank zum Ombudsmann der Landeshauptstadt Potsdam als unabhängiger Ansprechpartner für die Aufnahme und Bearbeitung von Hinweisen zu Korruptionsverdachtsfällen sowie Abstimmungen und Schulungen mit der Antikorruptionsbeauftragten der Landeshauptstadt Potsdam.

 

2.               Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Rainer Frank einen Vertrag zum Betrieb einer Ombudsstelle längstens bis zum 31.12.2018 bei einer jährlichen Kündigungs-möglichkeit zum jeweiligen Jahresende frühestens zum 31.12.2016 zu schließen.

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Erläuterung

 

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

 

Die Dienstanweisung zur Korruptionsprävention der Landeshauptstadt Potsdam sieht neben der Stelle der/des Antikorruptionsbeauftragten auch die Betreibung einer Ombudsstelle als unabhängige Ansprechpartnerin/unabhängiger Ansprechpartner u.a. für Bürgerinnen und Bürger sowie Beschäftigte der Landeshauptstadt Potsdam vor. Diese soll wegen eines besseren Hinweisgeberschutzes mit einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt besetzt werden.

 

Das Vertragsverhältnis mit dem bisherigen Ombudsmann wurde einvernehmlich auf Grund seines Berufswechsels zum 31.07.2015 beendet.

 

Mit Datum vom 03.09.2015 soll die Ombudsstelle neu besetzt werden.

 

Hierzu hat die Landeshauptstadt Potsdam eine Freihändige Vergabe durchgeführt. Es wurden sechs Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte mit Qualifikationen auf dem Gebiet des Strafrechts bzw. als Ombudsstellen mit e.mail vom 22.07.2015 aufgefordert, Angebote zum Betrieb der Ombudsstelle der Landeshauptstadt Potsdam einzureichen. Das Ende der Angebotsfrist war der 03.08.2015, 15:00 Uhr.

 

Am 03.08.2015 gingen bei der Vergabestelle der Landeshauptstadt Potsdam zwei Bewerbungen ein.  Die Bewerbenden betreiben seit einem längeren Zeitraum Ombudsstellen.

 

Die Bewerbungsgespräche fanden unter Teilnahme des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes, der zuständigen Mitarbeiterin für Vergaben des Rechnungsprüfungsamtes, der Leiterin des Vergabeservices, der Mitarbeiterin der Vergabestelle und der Antikorruptionsbeauftragten am 11.08.2015 statt.

 

Die Auswahlkriterien bildeten der Preis mit 60%, die Methodik der Vorgehensweise mit 20% und die Qualifikation mit weiteren 20%.

 

Herr Rechtsanwalt Dr. Rainer Frank hat das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Für seine fachliche Qualifikation sprechen neben seiner langjährigen Erfahrung als Ombudsmann diverser Unternehmen auch seine Funktion als Leiter in der Arbeitsgruppe Hinweisgebersystem von Transparency International Deutschland e.V..

 

Aus diesen Gründen wird dem Hauptausschuss vorgeschlagen, Herrn Dr. Rainer Frank den Zuschlag zur Betreibung der Ombudsstelle zu erteilen. 

 

Die Beauftragung ist nach der Beschlussfassung des Hauptausschusses durch den Oberbürgermeister vorgesehen.

 

 

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:

 

Der Vertragsentwurf sieht entsprechend den Ausschreibungsunterlagen eine kombinierte Vergütung auf Honorarstundenbasis für die Hinweisaufnahme, die Verifizierung, Berichterstattung, Abstimmungs- und Informationsgespräche sowie Schulungen vor.

 

Nach Wertung des Angebotes wird mit einem Auftragsvolumen unter 25.000,- €/Jahr gerechnet.

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Anlagen

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