Mitteilungsvorlage - 15/SVV/0603

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis:

 

Der mit dem Beschluss zum Haushalt 2015/2016 (DS 14/SVV/1088) im Rahmen der mittel- und langfristigen Haushaltsplanungen erteilte Prüfauftrag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie in der bestehenden oder in der noch zu errichtenden sozialen Infrastruktur des Entwicklungsbereichs Bornstedter Feld einrgertreff/ Begegnungsstätte oder entsprechende Räumlichkeiten eingerichtet oder verfügbar gemacht werden können,

 

hrte zu folgenden Ergebnissen:

 

Allgemeine Fördersituation

1.

Grundsätzlich kann entsprechend des Beschlusses zum „Rahmenkonzept zur Weiterentwicklung und Steuerung von Nachbarschafts- und Begegnungshäusern“ (DS 14/SVV/0047 v. 02.04.14) die Schaffung, Entwicklung und Anerkennung von neuen Nachbarschafts- und Begegnungshäusern durch die LHP unterstützt und finanziell gefördert werden, wenn sich auf Initiative bürgerschaftlichen Engagements eine Bedarfsnotwendigkeit im Stadtteil, hier Bornstedter Feld, erweist.

 

2.

Die LHP ist nicht Träger von Einrichtungen der Nachbarschafts- und Begegnungshausarbeit.

Die Einrichtungen werden grundsätzlich in freier Trägerschaft betrieben. Die LHP fördert diese und gewährt im Rahmen der Grund- und Projektförderung finanzielle Zuwendungen. Notwendig zur Erfüllung zuwendungsrechtlicher Vorschriften sind dabei neben einer Antragstellung, die Vorlage einer inhaltlichen Konzeption sowie einer schlüssigen Finanzplanung und einer bedarfsorientierte Raumnutzungsplanung eines geeigneten Trägers.

 

 

3.

Die Entwicklung neuer Nachbarschafts- und Begegnungshäuser kann von der LHP durch unterstützende Beratung, Stärkung von Netzwerkarbeit, Integration von Initiativ- und Projektgruppen in die bestehenden Strukturen des Potsdamer Arbeitskreises für Nachbarschafts- und Begegnungshäuser, die Beratung und Betreuung bei der Entwicklung finanzieller Förderstrukturen und die Zuwendung von Fördermitteln im Rahmen der Möglichkeiten des Produktes „Grundförderung von Nachbarschafts- und Begegnungshäusern“ (28404) durch den GB 2 unterstützt werden.

 

 

Haushaltssituation

1.

Bei der finanziellen Förderung neu zu entwickelnder Einrichtungen ist auf der Grundlage langjähriger Erfahrungswerte (z.B. bei der Entwicklung des Stadtteilnetzwerkes Potsdam-West 2010/2011, des Bürgertreffs Neu Fahrland 2012, des Begegnungszentrums oskar 2013 oder des Kulturladens Fahrland 2015) unabhängig von der Größe und der konkreten Zielstellung der Einrichtung darauf zu achten, dass auf konzeptionelle Entwicklungskosten, Kosten für Erstausstattung, Grundförderung von Betreiberkosten u. ä. als Grundfinanzierung nicht verzichtet werden kann.

In der Regelnnen dabei zunächst keine Einnahmen durch die Träger generiert werden. Daher ist fast immer eine Anschubfinanzierung als 100 %-Finanzierung (ohne Eigenmittel) notwendig.

 

2.

Die finanzielle Förderung von Nachbarschafts- und Begegnungshäusern wird durch die LHP im Rahmen von Zuwendungsverfahren an freie Träger umgesetzt.

Der gesetzlich vorgeschriebene Zuwendungszweck kann nicht allein mit einer Anschubfinanzierung oder einer Übernahme von Miet- und Betriebskosten erfüllt werden. Eine jährliche Grundförderung zum Betreiben eines Begegnungshauses ist notwendig, um das Zuwendungsziel der Etablierung einer neuen Einrichtung zu erreichen.

 

Als Mittelwert der in den Stadt- und Ortsteilen der LHP geförderten sehr unterschiedlichen Nachbarschafts- und Begegnungshäuser ist ein Finanzierungsvolumen in Höhe von durchschnittlich ca. 112.000,00 €/Jahr zu beziffern, was auf der Grundlage der Förderrichtlinie einer Grundförderung von ca. 89.600,00 €/Jahr entsprechen würde.

 

3.

Entsprechend des Haushaltsbeschlusses 2015/2016 und auch in der längerfristigen Haushaltsplanung bis 2019 stehen dem GB 2 grundsätzlich keinerlei investive Mittel für den Produktbereich 28404 (Nachbarschafts- und Begegnungshäuser) zur Verfügung.

Damit ist eine Bau- bzw. Einrichtungsfinanzierung r neue Nachbarschafts- und Begegnungshäuser ausgeschlossen.

 

Da die Einrichtung und das Betreiben eines Bürgertreffs im Bornstedter Feld explizit nicht entwicklungsbedingt sind und es sich nicht um eine Pflichtaufgabe der LHP handelt ist eine Finanzierung aus dem Treuhandvermögen über den Entwicklungsträger nicht vorgesehen und nicht möglich.

 

4.

Festzustellen seitens der LHP ist weiterhin, dass weder eventuelle Entwicklungskosten noch eine jährliche Grundförderung im Haushalt 2015/2016 und in der mittel- und langfristigen Finanzplanung im Produkt 28404 (Nachbarschafts- und Begegnungshäuser) im Rahmen der Grund- und Projektförderung vorhanden sind. Es stehen mit dem gegenwärtigen Haushalt zur Zeit keine zusätzlichen Mittel zur Förderung eines neuen Nachbarschafts- und Begegnungshauses zur Verfügung.

 

5.

Insgesamt fördert die LHP gegenwärtig 11 Nachbarschafts- und Begegnungshäuser im Rahmen der Grundförderung für Personalkosten, Miet- und Mietnebenkosten sowie Sachausgaben in Höhe von 914 T€. Im Jahr 2014 lag die Summe bei 835 T€ und im Jahr 2013 bei 814 T€. Weitere Förderbedarfe für bspw. Personalaufstockungen zur Bewältigung der anfallenden Begegnungshausarbeit wurden in Summe mit etwas über 100.000,00 € bereits angezeigt.

 

Kalkulierte Kosten für einen neu einzurichtenden und zu fördernden Bürgertreff im Entwicklungsgebiet Bornstedter Feld liegen zur Zeit nicht vor.

 

Trotz dieser einschränkenden Haushaltssituation wird die LHP folgende Aktivitäten und Pläne zur Einrichtung und Entwicklung eines Bürgertreffs unterstützen können:  

 

Realisierungsvorschläge

1.

Unterstützung der Vernetzung der sozialen und kulturellen Einrichtungen (zum Beispiel im Kinder- und Jugendhilfebereich, im Sportbereich), die im Bornstedter Feld baulich geplant und realisiert werden, um deren Raumpotential durch kluge, konzeptionell getragene Kooperation für bürgerschaftliche und zivilgesellschaftliche Aktivitäten mit nutzen zu können.

 

2.

Insbesondere der Beschluss zur Machbarkeitsstudie Variantenuntersuchung zur Nachnutzung der Bioshäre (DS 15/SVV/0033) und die Planungen zur Errichtung von Jugendfreizeiteinrichtungen im Bornstedter Feld (DS 14/SVV/1084) werden auf Möglichkeiten einer zu integrierenden sozial kulturellen Begegnungs- und Nachbarschaftsarbeit geprüft.

 

3.

Im Rahmen der Projektförderung und der Arbeitsstrukturen des Bereiches Nachbarschafts- und Begegnungshäuser (Arbeitskreis, Steuerungsgruppe, Fachstelle im GB 2)  werden die Möglichkeiten der Unterstützung der Mitglieder der sib (Stadtteil Initiative Bornstedt) bei ihren Zielen zur Mitgestaltung und Verbesserung der sozialen und kulturellen Infrastruktur für ein öffentliches Gemeinschaftsleben im Stadtteil geprüft. 

 

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

keine

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Anlagen

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