Mitteilungsvorlage - 15/SVV/0607

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Im Ergebnis eines umfassenden Anhörungs- und Prüfverfahrens unter Einbeziehung des Schulverwaltungsamtes, der Verkehrsplanung, des Straßenbaulastträgers und der Polizei erweisen sich die im SVV-Beschluss vorgeschlagenen verkehrlichen Maßnahmen (weitreichende Haltverbote) zur beabsichtigten Entflechtung des Schulverkehrs als unverhältnismäßig und unzulässig. Sie verursachen lediglich die Verlagerung und Verdrängung des Schulverkehrs auf andere, bislang nicht betroffene Straßenabschnitte. Des Weiteren sind Haltverbote über eine ganze Straßenlänge r eine am Schulstandort gewünschte Verkehrsberuhigung chst kontraproduktiv. Mit den erfahrungsgemäß zu erwartenden heren Fahrgeschwindigkeiten wird die Verkehrssicherheit, insbesondere für die schwächsten Verkehrsteilnehmer, deutlich beeinträchtigt.

 

Beschränkungen des Verkehrsnnen nur gemäß den geltenden straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften erlassen werden. Bei der Prüfung solcher Maßnahmen ist auch grundsätzlich der weitgehende Erhalt von Parkflächen zu berücksichtigen. r die konfliktfreie Abwicklung des am Schulstandort anfallenden Verkehrs wurden bereits im Mai diesen Jahres im Einmündungsbereich Vogelsang/Damaschkeweg sowie im Ravensbergweg direkt vor der Einmündung Vogelsang entsprechende Abschnitte mit Haltverbot eingerichtet. Diese Beschränkungen dienen der ungehinderten Abwicklung der Vorfahrtregelung „Rechts vor Links“ an den jeweiligen Kreuzungen. Die Sichtverhältnisse unter den Verkehrsteilnehmern haben sich an der Einmündung Ravensbergweg/Vogelsang, dem Bereich wo die meisten Schüler die Straße queren, somit deutlich verbessert. Weitergehende Beschränkungen des Verkehrs sind derzeit nicht geboten.

 

Trotz der r einen Schulstandort typisch auftretenden punktuellen und zeitlich relativ eng gefassten Nutzungskonflikten zwischen Anliegern und Siedlungsbewohnern ist der Verkehr bei derzeitiger Verkehrsorganisation unter Beachtung der geltenden StVO insgesamt sicher und unkompliziert abwickelbar. Auch nach aktuell erfolgter Rücksprache mit der Polizei wurden in den letzten Jahren keinerlei sicherheitsrelevante Auffälligkeiten bekannt.

Der Inspektionsaußendienst des Ordnungsamtes unterstützt die getroffenen verkehrlichen Maßnahmen mit behördlichen Kontrollen zur Durchsetzung von Ordnung und Sicherheit innerhalb des Wohngebietes.

 

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Erläuterung

 

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