Antrag - 15/SVV/0638
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates der Stadtwerke Potsdam GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Fraktionen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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09.09.2015
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die von der Landeshauptstadt Potsdam in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Potsdam GmbH (SWP) am 05.11.2014 gemäß Drucksache Nr. 14/SVV/0956 entsandten städtischen Vertreter/innen und Nachrücker werden abberufen.
- Die Stadtverordnetenversammlung entsendet gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe b) des Gesellschaftsvertrages der SWP folgende sieben Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft:
über die Fraktion DIE LINKE Frau Dr. Karin Schröter Herr Dr. H.-J. Scharfenberg
(2 Sitze)
über die Fraktion SPD Frau Anke Michalske-Acioglu Frau Birgit Morgenroth
(2 Sitze)
über die Fraktion CDU/ANW Herr Horst Heinzel
(1 Sitz)
über die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Karen Sokoll
(1 Sitz)
über die Fraktion Bürgerbündnis-FDP Herr Prof. Dr. Otto
(1 Sitz)
Als Nachrücker/innen werden entsandt:
über die Fraktion DIE LINKE Herr H.-D. Plumbaum Frau Birgit Müller
über die Fraktion SPD Frau Sabine Gräf Herr Mike Schubert
über die Fraktion CDU/ANW Herr Matthias Finken
über die Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen Herr Benjamin Grochowski
über die Fraktion Bürgerbündnis-
FDP Herr Wolfhard Kirsch
Erläuterung
Begründung:
I. Sachverhalt
Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) ist alleinige Gesellschafterin der Stadtwerke Potsdam GmbH (SWP).
Mit der DS 15/SVV/0567 beantragt die Fraktion CDU/ANW die Neubesetzung des Aufsichtsrates der SWP, da aus fraktionsinternen Gründen ein Wechsel der Mitglieder notwendig wird. Herr Klaus Rietz soll aus dem Aufsichtsrat der Stadtwerke Potsdam GmbH ausscheiden und Herr Horst Heinzel für die restliche Amtszeit in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Potsdam GmbH berufen werden.
Vorausgesetzt dieser Antrag wird gemäß § 41 Abs. 6 BbgKVerf mit einer Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung beschlossen, ist der Aufsichtsrat neu zu besetzen.
Der Aufsichtsrat der SWP besteht gemäß § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der SWP aus 12 Mitgliedern, davon 4 Arbeitnehmervertreter/innen. Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam oder ein/eine von ihm/ihr zu betrauende/r Beschäftigte/r der Landeshauptstadt Potsdam führt den Vorsitz.
Von der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam sind nun sieben Mitglieder in den Aufsichtsrat der SWP neu zu entsenden.
Gemäß § 97 Abs. 1 und 2 BbgKVerf i.V.m. § 41 Abs. 2 BbgKVerf ergibt sich für die sieben von der Stadtverordnetenversammlung entsprechend den kommunalrechtlichen Regelungen in den Aufsichtsrat zu entsendenden Mitglieder folgende Sitzverteilung:
Sitze der Fraktionen=Zahl der Aufsichtsratssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion
Zahl der Mitglieder aller Fraktionen
Fraktion DIE LINKE 7 x 14/55 = 1,78 2 Sitze
Fraktion SPD 7 x 13/55 = 1,78 2 Sitze
Fraktion CDU/ANW 7 x 9/55 = 1,15 1 Sitz
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 7 x 7/55 = 0,89 1 Sitz
Fraktion Bürgerbündnis-FDP 7 x 5/55 = 0,64 1 Sitz
Die Benennung von Nachrückern/Nachrückerinnen ist zu empfehlen für den Fall, dass während der Amtszeit des Aufsichtsrates ein Mandats niedergelegt werden sollte. Die Nachbesetzung des Mandates könnte dann zeitnah erfolgen.
II. Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen für die Aufsichtsratsneubesetzung bilden die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) und der Gesellschaftsvertrag der SWP.
§ 8 des Gesellschaftsvertrages der SWP regelt die Bildung, Zusammensetzung und Amtsdauer des Aufsichtsrates.
Gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 6 BbgKVerf i.V.m. § 97 Absatz 1 und 2 BbgKVerf obliegt der Stadtverordnetenversammlung die Bestellung ihrer Vertreter in Unternehmen.
Die Beschlussfassung über Bestellungen von mehreren Gremienmitgliedern erfolgt gemäß § 41 Abs. 1 BbgKVerf mittels Wahl. Somit sind die gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages der SWP von der Stadtverordnetenversammlung in den Aufsichtsrat zu entsendenden Mitglieder gemäß § 41 Abs. 4 BbgKVerf durch offenen Wahlbeschluss zu wählen.
Darüber hinaus sind die von der Stadtverordnetenversammlung bzw. dem Hauptausschuss unter den Drucksachen (DS):
DS 08/SVV/0061 Public Governance Kodex der Landeshauptstadt Potsdam
DS 11/SVV/1001 Vergabe von Aufsichtsratsmandaten an Mitglieder der Stadtverordneten-versammlung (empfohlene Verhaltensregeln)
DS 12/SVV/0278 Handlungskatalog für Mitglieder von Aufsichtsräten in städtischen Unternehmen bzw. Unternehmen mit städtischer Beteiligung der Landeshauptstadt Potsdam
DS 13/SVV/0830 Frauenanteil in Aufsichtsräten (Frauenanteil von 50 % angestrebt)
festgelegten bzw. empfohlenen Kriterien zu beachten.