Antrag - 15/SVV/0638

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die von der Landeshauptstadt Potsdam in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Potsdam GmbH (SWP) am 05.11.2014 gemäß Drucksache Nr. 14/SVV/0956 entsandten städtischen Vertreter/innen und Nachrücker werden abberufen.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung entsendet gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe b) des Gesellschaftsvertrages der SWP folgende sieben Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft:

 

über die Fraktion DIE LINKE              Frau Dr. Karin Schröter               Herr Dr. H.-J. Scharfenberg

              (2 Sitze)

über die Fraktion SPD              Frau Anke Michalske-Acioglu               Frau Birgit Morgenroth       

              (2 Sitze)             

über die Fraktion CDU/ANW               Herr Horst Heinzel

              (1 Sitz)

über die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen                             Frau Karen Sokoll

              (1 Sitz)

über die Fraktion Bürgerbündnis-FDP                                                Herr Prof. Dr. Otto             

              (1 Sitz)

 

Als Nachrücker/innen werden entsandt:

 

über die Fraktion DIE LINKE              Herr H.-D. Plumbaum              Frau Birgit Müller

über die Fraktion SPD              Frau Sabine Gräf               Herr Mike Schubert

über die Fraktion CDU/ANW              Herr Matthias Finken

über die Fraktion Bündnis 90/

                                       Die Grünen              Herr Benjamin Grochowski

über die Fraktion Bürgerbündnis-

                            FDP              Herr Wolfhard Kirsch

 

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Erläuterung

Begründung:

 

I. Sachverhalt

 

Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) ist alleinige Gesellschafterin der Stadtwerke Potsdam GmbH (SWP).

 

Mit der DS 15/SVV/0567 beantragt die Fraktion CDU/ANW die Neubesetzung des Aufsichtsrates der SWP, da aus fraktionsinternen Gründen ein Wechsel der Mitglieder notwendig wird. Herr Klaus Rietz soll aus dem Aufsichtsrat der Stadtwerke Potsdam GmbH ausscheiden und Herr Horst Heinzelr die restliche Amtszeit in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Potsdam GmbH berufen werden.

 

Vorausgesetzt dieser Antrag wird gemäß § 41 Abs. 6 BbgKVerf mit einer  Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung beschlossen, ist der Aufsichtsrat neu zu besetzen.

 

 

Der Aufsichtsrat der SWP besteht gemäß § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der SWP aus 12 Mitgliedern, davon 4 Arbeitnehmervertreter/innen. Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam oder ein/eine von ihm/ihr zu betrauende/r Beschäftigte/r der Landeshauptstadt Potsdam führt den Vorsitz.

 

Von der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam sind nun sieben Mitglieder in den Aufsichtsrat der SWP neu zu entsenden.

  

Gemäß § 97 Abs. 1 und 2 BbgKVerf i.V.m. § 41 Abs. 2 BbgKVerf ergibt sich für die sieben von der Stadtverordnetenversammlung entsprechend den kommunalrechtlichen Regelungen in den Aufsichtsrat zu entsendenden Mitglieder folgende Sitzverteilung:

 

Sitze der Fraktionen=Zahl der Aufsichtsratssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion

                                                                      Zahl der Mitglieder aller Fraktionen

 

Fraktion DIE LINKE              7 x 14/55              =                            1,78              2 Sitze

Fraktion SPD                            7 x 13/55              =                            1,78              2 Sitze

Fraktion CDU/ANW               7 x   9/55              =                            1,15              1 Sitz

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen              7 x   7/55              =                            0,89              1 Sitz

Fraktion Bürgerbündnis-FDP              7 x   5/55              =                            0,64              1 Sitz

 

 

Die Benennung von Nachrückern/Nachrückerinnen ist zu empfehlen für den Fall, dass während der Amtszeit des Aufsichtsrates ein Mandats niedergelegt werden sollte. Die Nachbesetzung des Mandates könnte dann zeitnah erfolgen.

 

 

II. Rechtliche Grundlagen

 

Rechtliche Grundlagen für die Aufsichtsratsneubesetzung bilden die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) und der Gesellschaftsvertrag der SWP.

 

§ 8 des Gesellschaftsvertrages der SWP regelt die Bildung, Zusammensetzung und Amtsdauer des Aufsichtsrates.

 

Gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 6 BbgKVerf i.V.m. § 97 Absatz 1 und 2 BbgKVerf obliegt der Stadtverordnetenversammlung die Bestellung ihrer Vertreter in Unternehmen.

 

Die Beschlussfassung über Bestellungen von mehreren Gremienmitgliedern erfolgt gemäß § 41 Abs. 1 BbgKVerf mittels Wahl. Somit sind die gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages der SWP von der Stadtverordnetenversammlung in den Aufsichtsrat zu entsendenden Mitglieder gemäß § 41 Abs. 4 BbgKVerf durch offenen Wahlbeschluss zu wählen.

 

Darüber hinaus sind die von der Stadtverordnetenversammlung bzw. dem Hauptausschuss unter den Drucksachen (DS):

 

DS              08/SVV/0061              Public Governance Kodex der Landeshauptstadt Potsdam

DS              11/SVV/1001              Vergabe von Aufsichtsratsmandaten an Mitglieder der Stadtverordneten-versammlung (empfohlene Verhaltensregeln)

DS              12/SVV/0278              Handlungskatalog für Mitglieder von Aufsichtsräten in städtischen Unternehmen bzw. Unternehmen mit städtischer Beteiligung der Landeshauptstadt Potsdam

DS              13/SVV/0830              Frauenanteil in Aufsichtsräten (Frauenanteil von 50 % angestrebt)

 

festgelegten bzw. empfohlenen Kriterien zu beachten.

 

 

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