Mitteilungsvorlage - 15/SVV/0646

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2015 zur Drucksache 15/SVV/1065 „rgerhaushalt Potsdam 2015/2016 TOP 20 Liste der Bürgerinnen und Bürger Nummer 8: Erhalt und Förderung des Extavium“ wurde der Oberbürgermeister beauftragt, Lösungen zu suchen, wie das Extavium erhalten werden kann.

 

Das Extavium hat im April 2015 seinen Betrieb nach mehr als 8 Jahren in Babelsberg beendet. Eine weitere Anmietung der bisherigen Ausstellungsfläche war nicht möglich. Die Suche nach geeigneten Räumlichkeiten zur Fortführung der Bildungsangebote des Extavium führte dazu, dass die Adresse Am Kanal 57, 14467 Potsdam als einzige überhaupt verfügbare Fläche zur Anmietung zur Verfügung stand. Zur Nutzung der Fläche waren jedoch diverse Arbeiten in Sachen Schallschutz, Brandschutz, Barrierefreiheit etc. durchzuführen, die mit einer finanziellen Belastung i.H.v. ca. 150.000,00 € netto verbunden sind, die das Extavium aus eigener Kraft nicht tragen kann.

 

Der Hauptausschuss beschloss in seiner Sitzung am 08.07.2015 die einmalige Förderung des Extavium in Höhe von 100.000,00 € (s. DS 15/SVV/0498). In diesem Zusammenhang wurde der Hauptausschuss informiert, dass die dafür benötigten Gelder durch die im Haushalt 2015/2016 geplanten und nach derzeitigem Stand nicht mehr erforderlichen Aufwendungen für den Umzug der Depots des Potsdam Museum zur Verfügung gestellt werden.

 

Da die bei der Landeshauptstadt Potsdam zur Verfügung stehenden Mittel im Ergebnishaushalt veranschlagt sind, konnten sie nicht für eine investive Förderung verwendet werden. Es wurde entschieden, dass die einmalige Unterstützung als Projektförderung für konsumtive Ausgaben/ Personalausgaben ausgereicht werden soll. Durch die Unterstützung der Personalkosten des Extavium und der damit verbundenen finanziellen Entlastung bei den laufenden Personalkosten werden auf Seiten des Extavium Mittel frei, um die investiven Maßnahmen zu finanzieren. Da es sich bei der Herrichtung der Räumlichkeit um eine einmalige Zusatzbelastung handelt, kann davon ausgegangen werden, dass keine Folgekosten entstehen.

 

Der Zuwendungsbescheid ist mit Datum 27.07.2015 der Edutainment Projects Services GmbH als Betreibergesellschaft des Extaviums übergeben worden.

 

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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