Mitteilungsvorlage - 15/SVV/0647

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 04.03.2015 den Oberbürgermeister beauftragt zu prüfen, wie die Inhalte des Integrierten Klimaschutzkonzeptes der Landeshauptstadt Potsdam einschließlich des Maßnahmenkatalogs in das kommunale Planungsrecht integriert werden können, um damit die Voraussetzungen für die Umsetzung des Konzeptes im Bereich der Bauleitplanung zu schaffen (s. Anlage 1 zu o.g. Drucksache, “Stadtenergieplanung“).

 

Dabei sollen dem Beschluss zufolge das kommunale Klimaschutzkonzept und das Energieversorgungskonzept Grundlage einer künftigen Energie- und Klimaleitplanung werden (s. Anlage 2 zu o.g. Drucksache, Modell “Stadtentwicklungsplanung“).

 

Der Oberbürgermeister ist mit dem o.g. Beschluss weiterhin beauftragt worden zu prüfen, welche notwendigen personellen und organisatorischen Maßnahmen hierfür zu treffen sind.

Das Ergebnis ist dem Beschluss zufolge in den Ausschüssen für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung sowie für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr im Juli 2015 vorzulegen.

 

 

Die Verwaltung legt der Stadtverordnetenversammlung hierzu die nachfolgenden Informationen vor.

 

1.

 

Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2015 zur Drucksache 14/SVV/0262 hat die Verwaltung einen Prüfauftrag zu den glichkeiten der Integration der Inhalte des integrierten Klimaschutzkonzeptes der Landeshauptstadt Potsdam einschließlich des Maßnahmenkatalogs in das kommunale Planungsrecht erhalten.

 

Dem Prüfauftrag sind zwei Anlagen zu den Stichworten “Stadtenergieplanung“ und “Stadtentwicklungsplanung“ beigefügt. Beide Anlagen stellen inhaltlich sehr interessante Ansätze zur Integration des Klimaschutzes in das kommunale Planungssystem dar. Aus der Anlage 2 des Prüfauftrags ist jedoch auch erkennbar, dass es maßgeblich um das Thema „Energie“ geht, welches mittelbar in die Bauleitplanung einwirkt. Der Zweck einer Energie- und Klimaleitplanung für die Landeshauptstadt Potsdam wäre aus Sicht der Verwaltung gerade mit Blick auf das Wachstum der Stadt mit all seinen klimatischen Auswirkungen sinnvoll, ist jedoch auch mit einem sehr umfangreichen Arbeitsaufwand in allen Bereichen der Verwaltung verbunden. Die unterschiedlichen komplexen Arbeitsfelder erfordern eine fachlich versierte und vor allem gesamtstädtisch koordinierende Tätigkeit. Unter den vorhandenen Rahmenbedingungen (personelle Kapazitäten und fachliche Kompetenzen) ist dies in der Verwaltung derzeit jedoch nicht umsetzbar.

 

Grundsätzlich soll jedoch zunächst darauf hingewiesen werden, dass der im Klimaschutzkonzept entwickelte Maßnahmenkatalog aus 99 Maßnahmen besteht, von denen ca. 50 in die Vorlage DS 11/SVV/0126 der Stadtverordnetenversammlung, die als Orientierungsrahmen beschlossen worden ist, eingebracht worden sind. Diese Maßnahmen bilden das Leitbildszenario. Von diesen ca. 50 Maßnahmen betreffen aber ca. 12 das Handlungsfeld Energie und Gebäude (ganz überwiegend in ursächlichem Zuständigkeitsbereich von Energieversorgern und Gebäudeeigentümern) und nur 4 das Handlungsfeld Stadtplanung und Entwicklung sowie 10 das Handlungsfeld Verkehr. Allerdings liegen von diesen 10 verkehrlichen Maßnahmen 3 nicht im originären Zuständigkeitsbereich der Landeshauptstadt.

 

Insbesondere die Maßnahmen im Bereich der Stadtentwicklung, wie die Förderung kompakter Siedlungsstrukturen und die Verhinderung nicht integrierter Strukturen mit zusätzlicher Verkehrserzeugung, sind aber Teil der täglichen Tätigkeit bei der Erarbeitung von vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplänen. Dies betrifft natürlich auch die praktische Anwendung der gesetzlichen Regelungen des BauGB zum Klimaschutz, wie gerade in der Anlage 1 des Beschlusses benannt, die von den zuständigen Fachbereichen auch in Anwendung gebracht werden, soweit sie im Einzelfall sinnvoll und rechtssicher sind.

 

Die Integration der Thematik des Klimaschutzes und der Klimaanpassung in die laufenden Arbeits- und Projektprozesse innerhalb der Bauleitplanung soll anhand folgender Beispiele der täglichen Arbeit aufgezeigt werden: Allein aufgrund der hohen gesetzlichen Anforderungen zur weitgehenden CO2-Reduzierung in den Bereichen der Wärme- und Stromerzeugung (EnEV, EE-WärmeG), die in den kommenden Jahren weiter verstärkt werden, werden auf der Ebene der baulichen Umsetzung ohnehin Maßnahmen für den Klimaschutz ergriffen. Ob die gesetzlichen Regelungen von den Grundstückseigentümern und Bauherren eingehalten werden, wird umfangreich im Rahmen der bauordnungsrechtlichen Verfahren geprüft.

 

Neben den ordnungsrechtlichen Instrumenten werden auch auf der Planungsebene Maßnahmen ergriffen. Die vorbereitende Bauleitplanung gibt beispielsweise Vorgaben für die Anordnung von Nutzungen, definiert Siedlungsachsen entlang von ÖPNV-Trassen, verfolgt das Konzept der kurzen Wege und hält Kaltluftschneisen von Bebauung frei etc.. Auch in der verbindlichen Bauleitplanung wird u. a. das Ziel der Landeshauptstadt Potsdam verfolgt, bei städtebaulichen Planungen durch die Nutzung erneuerbarer Energien eine Verbesserung der Energieeffizienz anzustreben. Hierzu wurde eine verwaltungsinterne Arbeitshilfe zur Energieeffizienz in der Bauleitplanung erstellt, die energetische und klimaschützende Aspekte in den Planungsphasen des städtebaulichen Entwurfs, über die Erarbeitung von Bebauungsplänen bis hin zu städtebaulichen Verträgen aufzeigt. Mit Festsetzungen zur Stellung von Gebäuden, Firstausrichtungen etc. werden auf der Ebene der Bebauungsplanung Maßnahmen für den Klimaschutz aufgegriffen.

 

Daneben gibt es eine Vielzahl von weiteren städtebaulichen Planungen und Projekten, die im Sinne des Klimaschutzes und der Klimaanpassung in Potsdam betrieben werden. Zu nennen sind hier beispielsweise die Projektgruppe “Mobilität und Klimaschutz“, die zur Koordination der strategischen Umsetzung von Maßnahmen aus verschiedenen Konzepten und Programmen, wie z.B. dem Klimaschutzkonzept oder dem Luftreinhalteplan, bereits 2013 eingerichtet wurde. r Drewitz wurde ein “Zero-Immission-City“-Konzept erstellt und auch im Rahmen der Quartiersentwicklung Krampnitz ist vorgesehen, mit einem energetischen Quartierskonzept eine CO2-neutrale Energieversorgung für dieses Quartier zu erreichen.

 

2.

 

Zu dem in dem o.g. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung enthaltenen Auftrag das kommunale Klimaschutz- und das Energieversorgungskonzept Grundlage einer künftigen Energie- und Klimaleitplanung werden (s. Anlage 2 Modell Stadtentwicklungsplanung“) zu lassen, kann folgendes festgehalten werden:

 

Der Aufsatz zu der Frage der Gestaltungsmöglichkeiten der Raumordnung und der Bauleitplanung von Herrn Prof. Dr. Detlef Kurth ist ein überaus interessanter Einstieg, um sich diesem komplexen Thema zu widmen, aber die reine Lehre ist das eine und die praktische Tätigkeit das andere. Insbesondere geht der Beitrag davon aus, dass es anders als bislang, jeweils Fachplanungen zum Thema Energie/Klimaschutz geben wird. Das als Orientierungsrahmen für die Landeshauptstadt Potsdam beschlossene Klimaschutzkonzept aus dem Jahr 2011, sowie die aufgrund dessen vom zuständigen Energieversorger vorgenommene eigenständige Erarbeitung eines Energiekonzeptes 2020 der Stadtwerke Potsdam GmbH können aber nicht die im Aufsatz erwähnte Grundlage sein, da die Konzepte sich nicht mit der alles entscheidenden Frage beschäftigen, wieviel Energie von welchen Energieträgern zukünftig, z.B. bis 2030 vorgehalten werden muss, um die konkurrierenden Ziele einer Energieversorgung (nämlich Versorgungssicherheit, Preisstabilität, CO2-Einsparung, Umweltfreundlichkeit etc.) zu sichern. Die Konzepte beschäftigen sich einzig und allein mit der Frage, wie mit dem derzeitigen Ist-Bestand die von der Stadtverordnetenversammlung vorgegebenen Kohlendioxydreduktionsziele erreicht werden könnten.

 

Insofern wäre für die Umsetzung dieses zunächst theoretischen Vorschlags von Herrn Kurth zum einen Grundlagenarbeit zwingend, die aber wegen der notwendigen beruflichen Qualifikation von Beschäftigten mit den derzeitig vorhandenen personellen Ressourcen nicht geleistet werden könnte. In Anbetracht der Finanzplanungen für neue Personalstellen wäre es notwendig, diese Grundlagenarbeit auf ein dafür spezialisiertes Büro auszulagern. Diese Haushaltsmittel könnten aber frühestens für den nächsten Doppelhaushalt beantragt werden, wobei die finanziellen Spielräume auch hier zu beachten sind.

 

Im Bewusstsein dieser Schwierigkeiten, aber auch um das Thema pragmatisch im Auge zu behalten, hat die Koordinierungsstelle in Zusammenarbeit mit dem Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt bereits einen Förderantrag durch die kommunale Klimaschutzinitiative für 2015 eingereicht. Ziel dabei ist es, in einer Art vorbereitenden Untersuchung die außerhalb von Fernwärmeversorgungsgebieten liegenden Stadtgebiete zu evaluieren, für die quartiersbezogene Energiekonzepte sinnvoll sein könnten.

 

3.

 

Die Verwaltung hatte es sich zudem bereits im Vorfeld des Prüfauftrags (bzw. des Antrags zur DS 14/SVV/0262) zur Aufgabe gemacht, in weiterer Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes der Landeshauptstadt Potsdam eine Untersuchung zur Förderung des Klimaschutzes und einer energieeffizienten und klimaschonenden Stadtentwicklung im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zu erstellen. Das vollständige Gutachten “Klimaschutz in der Bauleitplanung“, erstellt vom Deutschen Institut für Urbanistik (DIfU), wird der Stadtverordnetenversammlung in der Anlage zu dieser Mitteilungsvorlage zur Kenntnis gegeben.

 

Anlass für die Beauftragung eines Gutachtens waren zahlreiche Fragen für die kommunale Praxis, die die Eignung der Festsetzungen in Bebauungsplänen im konkreten Einzelfall, die Möglichkeiten ergänzender vertraglicher Vereinbarungen, die Vollzugsfähigkeit und Akzeptanz sowie die Wirtschaftlichkeit betreffen.

 

Das DIfU wurde beauftragt, die kommunalen Gestaltungsmöglichkeiten zu untersuchen und dabei zu ermitteln, welche instrumentellen und prozessualen Gestaltungsoptionen zur Umsetzung von Klimaschutzzielen im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer Baugebiete bestehen. Berücksichtigt wurden dabei die Festsetzungsmöglichkeiten nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO), insbesondere aber auch Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Energieeffizienz, die in städtebaulichen Verträgen oder Grundstückskaufverträgen vereinbart werden können.

 

Das Gutachten erstreckt sich jedoch nicht auf die Möglichkeiten geeigneter Anpassungsmaßnahmen von durch den Klimawandel zu erwartenden Veränderungen und deren bauleitplanerischer Steuerung.

 

Die methodische Vorgehensweise des DIfU sah dabei so aus, dass zunächst im Rahmen einer Sekundäranalyse vorhandene Quellen zu den Möglichkeiten, im Rahmen der Bauleitplanung einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Energieeffizienz zu leisten, ausgewertet wurden.

 

Im zweiten Untersuchungsschritt wurden zehn Referenzstädte ausgewählt, die zu ihren Erfahrungen im Hinblick auf klimaschutzrelevante Festsetzungen und Vereinbarungen in der verbindlichen Bauleitplanung sowie damit verbundene weitere Aspekte befragt wurden. Bei der Auswahl der Städte wurde Wert darauf gelegt, Kommunen mit besonderem Engagement in Bezug auf Klimaschutz heranzuziehen, speziell im Bereich der Stadtplanung und des Städtebaus. Zugleich waren es Städte, die in ihrer Größe mit der Stadt Potsdam vergleichbar sind. Im Ergebnis wurden 10 Städte ausgewählt und in die Untersuchung einbezogen.

 

In Ergänzung zur Befragung der kommunalen Vertreter wurden in einem dritten Untersuchungsschritt Investoren aus fünf der betrachteten Städte zu ihren Erfahrungen mit kommunalen Vorgaben zu Energieeffizienz und Klimaschutz befragt und um Einschätzungen aus ihrer Perspektive gebeten.

 

Abschließend wurde ein Workshop mit sieben Potsdamer Investoren und Bauträgern durchgeführt. Diskussionsgegenstand waren u.a. die Auswirkungen von Regelungen zur Energieoptimierung auf Vorhaben, die Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Investoren bei Fragen der energetischen Optimierung sowie die Verankerung von energetischen Aspekten in der Entwurfsphase.

 

Im Ergebnis gibt das Gutachten im Kapitel .6 konkrete Empfehlungen für die Landeshauptstadt Potsdam, mit welchen Instrumenten und Prozessen Klimaschutzziele bei der Entwicklung neuer Baugebiete berücksichtigt werden können. Dazu ist festzustellen, dass nur ein geringer Teil der Punkte konkret auf der Ebene der Bauleitplanung Berücksichtigung finden kann. Erkennbar ist vielmehr wiederum, dass die Empfehlungen des Gutachtens in alle Bereiche der Verwaltung wechselseitig und übergreifend eingeordnet werden müssen, um eine Umsetzung der Maßnahmen im Sinne der Klimaschutzziele gewährleisten zu können. Eine entsprechende Sensibilisierung der betroffenen Fachbereiche ist bereits durch die Beteiligung an diesem Gutachten erfolgt. Für eine umfassendere organisatorische Veränderung liegen, wie bereits eingangs dargestellt, die Rahmenbedingungen aktuell nicht vor.

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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