Beschlussvorlage - 15/SVV/0581

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 106 "An der Hauptstraße / Haseleck“, OT Marquardt entschieden (gemäß Anlagen 3A und 3B).

 

  1. Dem Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 106 "An der Hauptstraße / Haseleck“, OT Marquardt wird zugestimmt (siehe Anlage 6).

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 106 "An der Hauptstraße / Haseleck“, OT Marquardt wird gemäß  § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 4 und 5).

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung zum Beschlussvorschlag:

 

Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis, über die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen zum Bebauungsplan Nr. 106 "An der Hauptstraße / Haseleck zu entscheiden, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan zu fassen. Die finanziellen Auswirkungen sowie die nähere Erläuterung zur Erforderlichkeit der Beschlussvorlage ergeben sich aus den folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:

 

Realisierungskosten

Bei Inkraftsetzung der Planung sind voraussichtlich Kosten für die Umsetzung der Planung zu erwarten. Die zu erwartenden Realisierungskosten sollen durch einen Dritten übernommen werden, damit der Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht in Anspruch genommen werden wird. Hierfür ist mit der Vorhabenträgerin ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen worden.

 

Folgekosten

gliche Folgekosten nach Realisierung der Planung erstrecken sich auf die Instandhaltung und Pflege der im Bebauungsplan festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen.

 

Die Höhe der zu erwartenden jährlichen Folgekosten und deren Finanzierung wird  angegeben mit:

Kostenposition                     geschätzter Aufwand in €           Finanzierung aus Produktkonto

Instandhaltung öffentl.ca. 1.898,60                                          5410003 / 5221200

Erschließungsanlagen

 

Diese Aufwendungen werden voraussichtlich ab 2017 anfallen.

 

Auf den Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre wird hingewiesen.

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Anlagen

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