Beschlussvorlage - 15/SVV/0658
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplans Nr.144 "Dortustraße/Hoffbauerstraße (Stadtkanal)"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
07.10.2015
|
Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Begründung:
Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis, für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 144 "Dortustraße/Hoffbauerstraße (Stadtkanal)“ eine Veränderungssperre aufzustellen.
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 09.07.2014 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 144 “Dortustraße/Hoffbauerstraße (Stadtkanal)“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 a Abs. 1 BauGB beschlossen.
Ziel des Bebauungsplans ist die Sicherung des Stadtraums zwischen der Breiten Straße und der Havel, sodass dieser langfristig aufgewertet werden kann und dadurch seiner besonderen Bedeutung als ver-bindendes, raumgliederndes Element der Potsdamer Innenstadt wieder gerecht wird.
Zudem besteht das Erfordernis die vorhandene Straßenverkehrsfläche im Südosten der Dortustraße/Hoffbauerstraße aufzuweiten, um damit den heutigen Nutzungsanforderungen gerecht zu werden. Wichtige Elemente hierfür sind:
- Erschließung der „Unteren Planitz“ und des Postsportvereins,
- Sicherung eines 2. Rettungswegs für den Kindergarten- und Hortstandort,
- Uferwegekonzept,
- Radschnellverbindung.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die Sicherung der erforderlichen Flächen für die aufgeführten Nutzungsansprüche unter Berücksichtigung der Wiederherstellung des historischen Stadtgrundrisses (u.a. mögliche Rekonstruktion des historischen Stadtkanal) beabsichtigt. Dazu zählen auch die Bestandssicherung einer Kindergarten- und Hortfläche im Wall am Kiez 5 und 6 und ein angrenzendes Wohngebäude, das als Schlussstein der 2.Barocken Stadterweiterung zu sichern ist.
Innerhalb des Plangebiets wurde ein Antrag auf Vorbescheid (AZ 2077/2014) gestellt. Da das Vorhaben den Planungszielen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 144 “Dortustraße/Hoffbauerstraße (Stadtkanal)“ entgegen steht, wurde das Vorhaben nach § 15 Abs. 1 BauGB vom 09.12.2014 bis zum 11.12.2015 zurückgestellt.
Empfehlung der Verwaltung
Aufgrund dieser aktuellen Bestrebungen, die den o.g. Planungsziele entgegenstehen könnten, ist die Aufstellung einer Veränderungssperre erforderlich.