Beschlussvorlage - 15/SVV/0658

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Satzung über die Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplans Nr. 144 “Dortustraße/Hoffbauerstraße (Stadtkanal)“ der Landeshauptstadt Potsdam gemäß § 14 BauGB (gemäß Anlage).

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis, r den Bereich des Bebauungsplans Nr. 144 "Dortustraße/Hoffbauerstraße (Stadtkanal) eine Veränderungssperre  aufzustellen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 09.07.2014 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 144 “Dortustraße/Hoffbauerstraße (Stadtkanal)  im beschleunigten Verfahren gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 a Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

Ziel des Bebauungsplans ist die Sicherung des Stadtraums zwischen der Breiten Straße und der Havel, sodass dieser langfristig aufgewertet werden kann und dadurch seiner besonderen Bedeutung als ver-bindendes, raumgliederndes Element der Potsdamer Innenstadt wieder gerecht wird.

 

Zudem besteht das Erfordernis die vorhandene Straßenverkehrsfläche im Südosten der Dortustraße/Hoffbauerstraße aufzuweiten, um damit den heutigen Nutzungsanforderungen gerecht zu werden. Wichtige Elemente hierfür sind:

 

- Erschließung der „Unteren Planitz“ und des Postsportvereins,

- Sicherung eines 2. Rettungswegs für den Kindergarten- und Hortstandort,

- Uferwegekonzept,

- Radschnellverbindung.

 

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die Sicherung der erforderlichen Flächen r die aufgeführten Nutzungsansprüche unter Berücksichtigung der Wiederherstellung des historischen Stadtgrundrisses (u.a. gliche Rekonstruktion des historischen Stadtkanal) beabsichtigt. Dazu zählen auch die Bestandssicherung einer Kindergarten- und Hortfläche im Wall am Kiez 5 und 6 und ein angrenzendes Wohngebäude, das als Schlussstein der 2.Barocken Stadterweiterung zu sichern ist.

 

Innerhalb des Plangebiets wurde ein Antrag auf Vorbescheid (AZ 2077/2014) gestellt. Da das Vorhaben den Planungszielen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 144 Dortustraße/Hoffbauerstraße (Stadtkanal)“ entgegen steht, wurde das Vorhaben nach § 15 Abs. 1 BauGB vom 09.12.2014 bis zum 11.12.2015 zurückgestellt.

 

Empfehlung der Verwaltung

Aufgrund dieser aktuellen Bestrebungen, die den o.g. Planungsziele entgegenstehen könnten, ist die Aufstellung einer Veränderungssperre erforderlich.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

r den Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam ergeben sich durch den Beschluss keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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