Antrag - 15/SVV/0615

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung trifft die Entscheidung über den Einsatz der zusätzlichen Zuweisungen des Landes im Rahmen des Länderfinanzausgleichs für das Haushaltsjahr 2015.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen entsprechenden Vorschlag für die Verwendung der mehr als 2 Millionen Euro im Oktober 2015 vorzulegen, in den entsprechende Vorschläge der Fraktionen einfließen können.

Der Oberbürgermeister wird weiterhin beauftragt, im Oktober 2015 schriftlich über die Verwendung der nicht verausgabten Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für das Jahr 2013 zu informieren.

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Erläuterung

Begründung:

Die Landesregierung hat kürzlich mitgeteilt, dass die Landeshauptstadt im Rahmen des Länderfinanzausgleichs für dieses Jahr zusätzlich über 2 Millionen Euro Zuweisungen erhält. Diese zusätzlichen Mittel waren nicht im von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Haushaltr 2015/2016 vorgesehen.

Die Stadtverordnetenversammlung sollte zeitnah über die Verwendung dieser Mittel entscheiden.

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