Beschlussvorlage - 15/SVV/0667

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Herr Matthias Klipp wird als Beigeordneter - derzeit zuständig für den Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt -  auf Antrag des Oberbürgermeisters mit sofortiger Wirkung gem. § 60 Abs. 3 BbgKVerf abgewählt.

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Erläuterung

Begründung:

 

Herr Matthias Klipp wurde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.04.2009 mit Wirkung zum 01.09.2009 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit zum Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen (seit Juli 2013: Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt) gewählt.

 

Die Amtszeit endet regulär mit Ablauf des 31.08.2017.

 

Aufgrund § 60 Abs. 3 Satz 3 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt geändert durch Art. 4 Gesetz zur Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit vom 10. Juli 2014 (GVBl. I Nr. 32) ist über den Antrag zur Abwahl des Beigeordneten ohne Aussprache abzustimmen. Eine schriftliche oder mündliche Begründung ist daher nicht zulässig.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Keine

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