Beschlussvorlage - 15/SVV/0667
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag des Oberbürgermeisters auf Abwahl des Beigeordneten Herrn Matthias Klipp
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.11.2015
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Erläuterung
Begründung:
Herr Matthias Klipp wurde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.04.2009 mit Wirkung zum 01.09.2009 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit zum Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen (seit Juli 2013: Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt) gewählt.
Die Amtszeit endet regulär mit Ablauf des 31.08.2017.
Aufgrund § 60 Abs. 3 Satz 3 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt geändert durch Art. 4 Gesetz zur Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit vom 10. Juli 2014 (GVBl. I Nr. 32) ist über den Antrag zur Abwahl des Beigeordneten ohne Aussprache abzustimmen. Eine schriftliche oder mündliche Begründung ist daher nicht zulässig.