Beschlussvorlage - 15/SVV/0601

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Landeshauptstadt Potsdam

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

 

Begründung

 

Der Landeshauptstadt Potsdam obliegt nach § 49 des Brandenburgischen Straßengesetzes die ordnungsgemäße Reinigung der Straßen (Straßenreinigung und Winterdienst). Art und Umfang der Reinigung richten sich nach den örtlichen Erfordernissen.

Die Landeshauptstadt Potsdam betreibt die Reinigung als öffentliche Einrichtung. Auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes (KAG) sind für die Benutzung der öffentlichen Einrichtung Gebühren zu erheben.

 

Mit Ablauf des Kalkulationszeitraumes 2015 ist die Kalkulation und Beschlussfassung der Benutzungsgebühren Straßenreinigung sowie Winterdienst ab 2016 erforderlich. Unter Anwendung des KAG kann der Kalkulationszeitraum zwei Jahre betragen. Hiervon soll wiederum Gebrauch gemacht werden. Die vorliegende Kalkulation umfasst den Zeitraum 2016 /2017.

 

In Auswertung der geltenden Rechtslage und der durchgeführten Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit der Erhebung der Straßenreinigungsgebühren in den zurückliegenden Jahren (Widersprüche und Klagen) und der bundesweiten Rechtsprechung zum Thema war die Straßenreinigungssatzung  vom 13.12.2013 einer inhaltlichen und rechtlichen Prüfung zu unterziehen.

Vereinzelt sind Klarstellungen erforderlich (z. B. § 1 Abs. 4, letzter Anstrich , § 3 Abs. 8, letzter Satz, § 4 Abs. 8 und 9, § 2 Abs. 4-6 jetzt neu in § 1 Abs. 5-7).

 

Darüber hinaus musste eine Prüfung dahingehend erfolgen, ob und in welchem Umfang die Übertragbarkeit der gemeindlichen Pflichten auf die Anlieger verhältnismäßig ist (z. B. Laubentsorgung).

 

Weiterhin ist eine Anpassung des Reinigungsturnus und der Zuordnung von Straßen in Reinigungsklassen auf Grund eines veränderten Reinigungsbedarfes erfolgt. Die Reinigungsklassen RK 3 und 3a aus 2014/15 sind nicht mehr besetzt. Die betroffenen Straßen bzw. -abschnitte von sind nunmehr in RK 2 und 4 berücksichtigt (Reaktion auf Entscheidungen des VG Potsdam zu Klageverfahren betreffend die Einstufung von Straßen in Babelsberg).

 

Unter Berücksichtigung des Vorgenannten ergeben sich nachfolgende Gebührensätze für 2016/2017 im Vergleich zu 2014/2015

 

2014/20152016/17

RK 181,62 €79,68 €

RK 223,53 €23,31 €

RK 314,34 €    -

RK 3a  7,78 €    -

RK 4  3,98 €  3,48 €

RK 5  2,75 €  2,43 €

Winterdienst  4,89 €  4,06 €

Ein direkter Vergleich der Gebühren ist durch die veränderte Zuordnung der Straßen zu einzelnen Reinigungsklassen nur in den RK 1 möglich.

 

Insgesamt ergeben sich hieraus jedoch keine Haushaltsmehrbelastungen.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:

 

Auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes Brandenburg werden Gebühren für kostenrechnende Einrichtungen, hier die Straßenreinigung und Winterdienst, erhoben.

Die finanziellen Auswirkungen sind in Anlage V „Darstellung der Haushaltsansätze 2016/2017“ aufgeführt.

 

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Anlagen

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