Beschlussvorlage - 15/SVV/0679

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Aufnahme von Krediten in Höhe von 2.000.000  zur Finanzierung der Investitionsmaßnahmen zur Schaffung von Unterkünften r Asylbewerber gemäß Wirtschaftsplan 2015 durch den Eigenbetrieb Kommunaler Immobilien Service (KIS) wird zu folgenden Bedingungen zugestimmt:

 

- Kommunalkredit, Annuitätendarlehen mit anfänglicher Tilgung von mindestens 1 % p. a.

bzw. Ratenkredit

- max. Zinssatz 3,0 % p. a.

 

Die Kreditaufnahme hat innerhalb von 9 Monaten nach Beschlussfassung zu erfolgen.

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit DS 14/SVV/1045 vom 04.03.2015 den Wirtschaftsplan 2015 des KIS beschlossen. Der Gesamtbetrag der Kredite wurde abschließend auf 29.682.524 € festgesetzt.

 

Mit Schreiben des Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg vom 18.08.2015 wurden die Kreditaufnahmen und die Verpflichtungsermächtigungen des Wirtschaftsplans genehmigt. Der Wirtschaftsplan des KIS trat mit Veröffentlichung im Amtsblatt am 03.09.2015 in Kraft.

 

Neben den Kreditmitteln für die Erweiterung und Verbesserung der Bildungsinfrastruktur sind im Jahr 2015 im Wirtschaftsplan 2.000.000 € Investitionsmittel für die Errichtung und Ausstattung von Unterkünften für Asylbewerber vorgesehen. Diese Mittel werden kurzfristig benötigt.

 

Gemäß § 74 Abs. 3 BbgKVerf i. V. m. § 86 Abs. 2 BbgKVerf gilt die Kreditermächtigung bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres und, wenn die Haushaltssatzung für das übernächste Jahr nicht rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht wird, bis zum Erlass dieser Haushaltssatzung. Demzufolge behält die Kreditermächtigung bis mindestens 31.12.2016 ihre Gültigkeit.

 

Die Zuständigkeit für die tatsächliche Entscheidung über die Kreditaufnahme liegt gemäß § 13 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam und § 6 der Satzung des Eigenbetriebes KIS bei der Stadtverordnetenversammlung.

 

Es ist beabsichtigt, zinsgünstige Kredite der KfW bzw. der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) zu nutzen. Dazu wurde bereits an die ILB ein Antrag gestellt. Voraussetzung für die Zuteilung von Kreditmitteln ist jedoch das Vorhandensein aller kommunalrechtlichen Genehmigungen.

 

Der Kredit soll innerhalb von 9 Monaten nach Beschlussfassung aufgenommen werden. Bei der Aufnahmeentscheidung hat der KIS die Subsidarität der Kreditaufnahme nach § 64 (3) BbgKVerf zu prüfen. Bei der Ausschreibung ist auf einen günstigen Aufnahmezeitpunkt bezüglich des Zinsniveaus zu achten.

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird nach Abschluss des Kreditvertrages in der nächst folgenden Sitzung über den vertraglichen Zinssatz informiert.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:

 

Beim Eigenbetrieb Kommunaler Immobilien Service (KIS):

 

Die finanziellen Auswirkungen der Kredite sind im Wirtschaftsplan 2015 ff. des KIS berücksichtigt.

 

Unter Berücksichtigung des maximalen Zinssatzes von 3,0 % p. a. und einer anfänglichen Tilgung von 1 % p. a. führt dies im ersten Jahr nach Kreditaufnahme bei einem Annuitätendarlehen zu einer maximalen Zinsbelastung i. H. v. 60.000  p .a. und einer Tilgung i. H. v. 20.000€. Die Gesamtbelastung aus Zinsen und Tilgungen liegt in den Folgejahren bei ca. 80.000 €, wobei sich die Zinsbelastung zu Gunsten der Tilgung schrittweise verringert.

 

Bei einer möglichen Finanzierung über die ILB / KfW mit einem Ratendarlehen z. B. Laufzeitdauer 20 Jahren, drei tilgungsfreie Jahre, würde sich die Belastung aus der Tilgung für die LHP ab dem vierten Jahr auf jährlich ca. 117.647 € belaufen. Zinszahlungen fallen zunächst nicht an, da für die ersten zehn Jahre das Darlehen zinsfrei wäre.

 

Die finanziellen Auswirkungen der mit Hilfe der Kredite getätigten Investitionen, in Form von Mieten und Betriebskosten für die Nutzer, sind in der beschlossenen Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Potsdam für die Jahre 2015/2016 sowie in der Mittelfristplanung vollumfänglich berücksichtigt.

 

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Anlagen

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