Antrag - 15/SVV/0692

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass bei künftigen Schulneubauprojekten oder -sanierungen, die mit Veränderungen von Raumzuschnitten verbunden sind, ein Büro für eine Schulsozialarbeiterin/einen Schulsozialarbeiter mit eingeplant wird.

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Erläuterung

Begründung:

Das von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Gesamtkonzept Schule-Jugendhilfe sieht vor, Schulsozialarbeit perspektivisch an jedem Schulstandort vorzuhalten. Hierfür müssen entsprechende Voraussetzungen geschaffen werden. Bei entsprechender Berücksichtigung in der Planung der Nebenflächen ist eine Überschreitung der Vorgaben aus dem MBJS-Raumprogramm nicht erforderlich.

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