Antrag - 15/SVV/0708

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Neubesetzung des Jugendhilfeausschusses gemäß § 41 Abs. 6 BbgKVerf.

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Erläuterung

Begründung:

 

Gemäß § 4 Abs. 1 und 2 der Satzung des Jugendamtes der Landeshauptstadt Potsdam in Verbindung mit § 71 Abs. 1 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) - auch Kinder- und Jugendhilfegesetz genannt (KJHG), gehören dem Jugendhilfeausschuss der Landeshauptstadt Potsdam 15 stimmberechtigte Mitglieder und deren Stellvertretungen an.

 

Am 12.11.2014 wurden die laut Satzung

9 Stadtverordneten oder in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer, davon mindestens 5 Stadtverordnete

und

6 Mitglieder auf Vorschlag der in der Landeshauptstadt Potsdam wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe

gewählt.

 

Gemäß § 41 Abs. 4 BbgKVerf entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über die Stadtverordneten oder in der Jugendhilfe erfahrenen Frauen und Männer einschließlich deren Stellvertretungen (Drei-Fünftel-Anteil) durch offenen Wahlbeschluss. Sie ist dabei an die Vorschläge der Fraktionen gebunden.

 

Aufgrund des Wechsels der Stadtverordneten Kamenz in die Fraktion Bürgerbündnis-FDP ergibt sich für die o.g. 9 Stadtverordneten folgende Sitzverteilung:

 

Sitze der Fraktionen = Zahl der Sitze im JHA x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion

                                                                      Zahl der Mitglieder aller Fraktionen

 

 

Fraktion DIE LINKE9 x 14/55=2,292 Sitze

Fraktion SPD                            9 x 14/55              =                            2,29              2 Sitze

Fraktion CDU/ANW 9 x   9/55=1,472 Sitz

Fraktion ndnis 90/Die Grünen9 x   7/55=1,151 Sitz

Fraktion rgerbündnis-FDP9 x   5/55=0,821 Sitz

Fraktion DIER aNDERE9 x   4/55=0,651 Sitz

  

 Die Fraktionen CDU/ANW und Bürgerbündnis-FDP beantragen gemäß § 41 Abs. 6 BbgKVerf die Neubesetzung des Jugendhilfeausschusses.

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