Antrag - 15/SVV/0701
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubesetzung des Kuratoriums der Hans Otto Theater GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Fraktionen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
07.10.2015
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.) Die von der Landeshauptstadt Potsdam in das Kuratorium der Hans Otto Theater GmbH gemäß Drucksachen Nr. 14/SVV/0958 am 05.11.2015 entsandten städtischen Vertreter/innen werden abberufen.
2.) Die Stadtverordnetenversammlung entsendet gemäß § 8 Abs. 1 lit. b) Gesellschaftsvertrag der Hans Otto Theater GmbH sieben Mitglieder in das Kuratorium der Gesellschaft:
-über die Fraktion DIE LINKEHerr Sascha KrämerFrau Juliane Nitsche
(2 Sitze)
-über die Fraktion SPDFrau Birgit MorgenrothHerr Claus Wartenberg
(2 Sitze)
-über die Fraktion CDU/ANW Frau Ingeborg Praechtel
(1 Sitz)
-über die Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFrau Dr. Sophia Rost
(1 Sitz)
-über die Fraktion Bürgerbündnis-FDPFrau Dr. Carmen Klockow
(1 Sitz)
Als Nachrücker/innen werden entsandt:
-über die Fraktion DIE LINKEFrau Marta BalzerFrau Birgit Müller
-über die Fraktion SPDFrau Babette ReimersHerr David Kolesnyk
-über die Fraktion CDU/ANWHerr Norbert Mensch
-über die Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFrau Janny Armbruster
-über die Fraktion Bürgerbündnis-FDPFrau Irene Kamenz
Erläuterung
Begründung:
I. Sachverhalt
Die Landeshauptstadt Potsdam ist alleinige Gesellschafterin der 1993 gegründeten Hans-Otto-Theater GmbH (HOT).
Mit der DS 15/SVV/0687 beabsichtigt die Fraktion Bürgerbündnis- FDP den Sitz des Nachrückers wieder für die Fraktion Bürgerbündnis-FDP zu vergeben, da die bisherige Nachrückerin Frau Imke Eisenblätter zur Fraktion SPD gewechselt ist.
Die Stadtverordnetenversammlung entsandte am 05.11.2014 (Drucksache 14/SVV/0958) entsprechend der Regelung im Gesellschaftsvertrag sieben Mitglieder in das Kuratorium des HOT.
Gemäß § 97 Abs. 1 und 2 BbgKVerf i.V.m. § 41 Abs. 2 BbgKVerf ergibt sich für die sieben von der Stadtverordnetenversammlung entsprechend den kommunalrechtlichen Regelungen in das Kuratorium zu entsendenden Mitglieder folgende Sitzverteilung:
Sitze der Fraktionen = Zahl der Kuratoriumssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion
Zahl der Mitglieder aller Fraktionen
Fraktion DIE LINKE 7 x 14/55 = 1,782 Sitze
Fraktion SPD7 x 14/55 = 1,782 Sitze
Fraktion CDU/ANW7 x 9/55 =1,151 Sitz
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen7 x 7/55 =0,891 Sitz
Fraktion BürgerBündnis/FDP7 x 5/55 =0,641 Sitz
Sollte der Antrag 15/SVV/0687 die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung finden, so ist das Kuratorium neu zu besetzen.
Die Benennung von Nachrückern/Nachrückerinnen ist zu empfehlen für den Fall, dass während der Amtszeit des Kuratoriums eine Mandatsniederlegung erfolgen sollte. Die Nachbesetzung des Mandates könnte dann zeitnah erfolgen.
II. Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen für die Kuratoriumsneubesetzung bilden die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) und der Gesellschaftsvertrag des HOT.
§ 8 des Gesellschaftsvertrages des HOT regelt die Bildung, Zusammensetzung und Amtszeit des Kuratoriums.
Gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 6 BbgKVerf i.V.m. § 97 Absatz 1 und 2 BbgKVerf obliegt der Stadtverordnetenversammlung die Bestellung ihrer Vertreter/innen in Unternehmen.
Die Beschlussfassung über Bestellungen von mehreren Gremienmitgliedern erfolgt gemäß § 41 Abs. 1 BbgKVerf mittels Wahl. Somit sind die gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages des HOT von der Stadtverordnetenversammlung in das Kuratorium zu entsendenden Mitglieder gemäß § 41 Abs. 4 BbgKVerf durch offenen Wahlbeschluss zu wählen.
Darüber hinaus sind bei der Auswahl und Benennung von Aufsichtsrats(Kuratoriums)mitgliedern die von der Stadtverordnetenversammlung bzw. dem Hauptausschuss unter den Drucksachen (DS):
DS 08/SVV/0061Public Governance Kodex der Landeshauptstadt Potsdam
DS 11/SVV/1001Vergabe von Aufsichtsratsmandaten an Mitglieder der Stadtverordneten-versammlung (empfohlene Verhaltensregeln)
DS 12/SVV/0278Handlungskatalog für Mitglieder von Aufsichtsräten in städtischen Unternehmen bzw. Unternehmen mit städtischer Beteiligung der Landeshauptstadt Potsdam
DS 13/SVV/0830Frauenanteil in Aufsichtsräten (Frauenanteil von 50 % angestrebt)
festgelegten bzw. empfohlenen Kriterien zur Besetzung von städtischen Aufsichtsrats(Kuratoriums)mitgliedern zu beachten.