Antrag - 15/SVV/0701

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.)     Die von der Landeshauptstadt Potsdam in das Kuratorium der Hans Otto Theater GmbH gemäß Drucksachen Nr.  14/SVV/0958 am 05.11.2015 entsandten städtischen Vertreter/innen werden abberufen.

 

2.)    Die Stadtverordnetenversammlung entsendet gemäß § 8 Abs. 1 lit. b) Gesellschaftsvertrag der Hans Otto Theater GmbH sieben Mitglieder in das Kuratorium der Gesellschaft:

 

ber die Fraktion DIE LINKEHerr Sascha KrämerFrau Juliane Nitsche

          (2 Sitze)

ber die Fraktion SPDFrau Birgit MorgenrothHerr Claus Wartenberg

          (2 Sitze)

ber die Fraktion CDU/ANW Frau Ingeborg Praechtel

          (1 Sitz)

ber die Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFrau Dr. Sophia Rost

          (1 Sitz)

ber die Fraktion Bürgerbündnis-FDPFrau Dr. Carmen Klockow

          (1 Sitz)

 

Als Nachrücker/innen werden entsandt:

 

ber die Fraktion DIE LINKEFrau Marta BalzerFrau Birgit Müller

ber die Fraktion SPDFrau Babette ReimersHerr David Kolesnyk

ber die Fraktion CDU/ANWHerr Norbert Mensch

ber die Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFrau Janny Armbruster

-über die Fraktion Bürgerbündnis-FDPFrau Irene Kamenz

 

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

I. Sachverhalt

 

Die Landeshauptstadt Potsdam ist alleinige Gesellschafterin der 1993 gegründeten Hans-Otto-Theater GmbH (HOT).

 

Mit der DS 15/SVV/0687 beabsichtigt die Fraktion Bürgerbündnis- FDP den Sitz des Nachrückers wieder r die Fraktion Bürgerbündnis-FDP zu vergeben, da die bisherige Nachrückerin Frau Imke Eisenblätter zur Fraktion SPD gewechselt ist.

 

Die Stadtverordnetenversammlung entsandte am 05.11.2014 (Drucksache 14/SVV/0958) entsprechend der Regelung im Gesellschaftsvertrag sieben Mitglieder in das Kuratorium des HOT.

 

Gemäß § 97 Abs. 1 und 2 BbgKVerf i.V.m. § 41 Abs. 2 BbgKVerf ergibt sich für die sieben von der Stadtverordnetenversammlung entsprechend den kommunalrechtlichen Regelungen in das Kuratorium zu entsendenden Mitglieder folgende Sitzverteilung:

 

Sitze der Fraktionen = Zahl der Kuratoriumssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion

                                                                      Zahl der Mitglieder aller Fraktionen

 

Fraktion DIE LINKE 7 x 14/55 = 1,782 Sitze

Fraktion SPD7 x 14/55 = 1,782 Sitze

Fraktion CDU/ANW7 x 9/55   =1,151 Sitz

Fraktion ndnis 90/Die Grünen7 x 7/55   =0,891 Sitz

Fraktion rgerBündnis/FDP7 x 5/55   =0,641 Sitz

 

 

Sollte der Antrag 15/SVV/0687 die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung finden, so ist das Kuratorium neu zu besetzen.

 

Die Benennung von Nachrückern/Nachrückerinnen ist zu empfehlen für den Fall, dass während der Amtszeit des Kuratoriums eine Mandatsniederlegung erfolgen sollte. Die Nachbesetzung des Mandates könnte dann zeitnah erfolgen.

 

II. Rechtliche Grundlagen

 

Rechtliche Grundlagen für die Kuratoriumsneubesetzung bilden die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) und der Gesellschaftsvertrag des HOT.

 

§ 8 des Gesellschaftsvertrages des HOT regelt die Bildung, Zusammensetzung und Amtszeit des Kuratoriums.

 

Gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 6 BbgKVerf i.V.m. § 97 Absatz 1 und 2 BbgKVerf obliegt der Stadtverordnetenversammlung die Bestellung ihrer Vertreter/innen in Unternehmen.

 

Die Beschlussfassung über Bestellungen von mehreren Gremienmitgliedern erfolgt gemäß § 41 Abs. 1 BbgKVerf mittels Wahl. Somit sind die gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages des HOT von der Stadtverordnetenversammlung in das Kuratorium zu entsendenden Mitglieder gemäß § 41 Abs. 4 BbgKVerf durch offenen Wahlbeschluss zu wählen.

 

Darüber hinaus sind bei der Auswahl und Benennung von Aufsichtsrats(Kuratoriums)mitgliedern die von der Stadtverordnetenversammlung bzw. dem Hauptausschuss unter den Drucksachen (DS):

 

DS 08/SVV/0061Public Governance Kodex der Landeshauptstadt Potsdam

DS 11/SVV/1001Vergabe von Aufsichtsratsmandaten an Mitglieder der Stadtverordneten-versammlung (empfohlene Verhaltensregeln)

DS 12/SVV/0278Handlungskatalog für Mitglieder von Aufsichtsräten in städtischen Unternehmen bzw. Unternehmen mit städtischer Beteiligung der Landeshauptstadt Potsdam

DS 13/SVV/0830Frauenanteil in Aufsichtsräten (Frauenanteil von 50 % angestrebt)

 

festgelegten bzw. empfohlenen Kriterien zur Besetzung von städtischen Aufsichtsrats(Kuratoriums)mitgliedern zu beachten.

 

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