Antrag - 15/SVV/0733

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich mit geeigneten Projekten für das Bundesförderprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kulturbis zum 13. November 2015 zu bewerben. 

Die Vorschläge sind dem Hauptausschuss am 28.10.2015 vorzutragen.

 

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Erläuterung

Begründung:

Im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms hat der Bund Mittel zur Förderung der Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur in Höhe von 140 Mio. Euro veranschlagt. 100 Mio. Euro dieses Investitionsprogramms stehen für die Förderung investiver Projekte mit besonderer, auch überregionaler Bedeutung, und mit sehr hoher Qualität im Hinblick auf ihre Wirkung für soziale Integration in der Kommune und die Stadt(teil)entwicklungspolitik zur Verfügung. Die Mittel in Höhe von 100 Mio. Euro stehen in drei Jahresraten 2016 bis 2018 kassenmäßig zur Verfügung und sollen im Jahr 2016 vollständig verpflichtet werden. Kommunen, die über geeignete Projekte verfügen, sind aufgerufen, dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) bis zum 13. November 2015 Projektvorschläge zu unterbreiten.

 

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Anlagen

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