Antrag - 15/SVV/0651

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis Januar 2016 der Stadtverordnetenversammlung ein abgestuftes Konzept zur Sicherung der in Flächennutzungsplan und Kleingartenentwicklungskonzeption ausgewiesenen Kleingartenanlagen, deren Flächen sich nicht im Eigentum der Landeshauptstadt Potsdam befinden und deren Fortbestand gefährdet sein könnte, vorzulegen.

r diejenigen Flächen, für die zur Sicherung der derzeitigen Nutzung ein vordringliches  Planungserfordernis besteht, sind gleichzeitig mit dem Konzept auch Aufstellungsbeschlüsse für entsprechende Bebauungspläne und die erforderlichen Veränderungssperren zur Entscheidung vorzulegen. Es sollen Optionen langfristiger Vertragslösungen und/oder dinglicher Sicherungen geprüft und dargestellt werden.

 

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Erläuterung

 

Begründung:

 

Wie die Entwicklungen in den Bereichen der Babelsberger Kleingartenanlagen „Glienicker Winkel“, „Angergrund“ und „dwest“ gezeigt haben, genügen die Darstellungen des Flächennutzungsplanes nicht, um die städtebaulichen Zielsetzungen entsprechend umzusetzen. Bei allen drei genannten Kleingartenanlagen kam bzw. kommt es u.a. wegen des Fehlens einer entsprechenden städtebaulichen Fixierung der Kleingartennutzung in einem Bebauungsplan zu Konflikten , i.d.R. durch gerichtliche Entscheidungen oder auch Entstehen neuer Baurechte insbesondere durch Bebauung von Nachbargrundstücken . Für eine Reihe weiterer Kleingartenanlagen steht eine solche Entwicklung ebenfalls zu befürchten. Daraus resultiert die Erfordernis, auf dem Wege der verbindlichen Bauleitplanung und/oder mit weiteren Handlungsoptionen die Ziele des Flächennutzugsplanes zu konkretisieren und umzusetzen.

 

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