Antrag - 15/SVV/0651
Grunddaten
- Betreff:
-
Sicherung von Potsdams Kleingärten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Einreicher*:
- Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.10.2015
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02.12.2015
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Erledigt
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Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung
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Vorberatung
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19.11.2015
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr
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Vorberatung
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24.11.2015
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis Januar 2016 der Stadtverordnetenversammlung ein abgestuftes Konzept zur Sicherung der in Flächennutzungsplan und Kleingartenentwicklungskonzeption ausgewiesenen Kleingartenanlagen, deren Flächen sich nicht im Eigentum der Landeshauptstadt Potsdam befinden und deren Fortbestand gefährdet sein könnte, vorzulegen.
Für diejenigen Flächen, für die zur Sicherung der derzeitigen Nutzung ein vordringliches Planungserfordernis besteht, sind gleichzeitig mit dem Konzept auch Aufstellungsbeschlüsse für entsprechende Bebauungspläne und die erforderlichen Veränderungssperren zur Entscheidung vorzulegen. Es sollen Optionen langfristiger Vertragslösungen und/oder dinglicher Sicherungen geprüft und dargestellt werden.
Erläuterung
Begründung:
Wie die Entwicklungen in den Bereichen der Babelsberger Kleingartenanlagen „Glienicker Winkel“, „Angergrund“ und „Südwest“ gezeigt haben, genügen die Darstellungen des Flächennutzungsplanes nicht, um die städtebaulichen Zielsetzungen entsprechend umzusetzen. Bei allen drei genannten Kleingartenanlagen kam bzw. kommt es u.a. wegen des Fehlens einer entsprechenden städtebaulichen Fixierung der Kleingartennutzung in einem Bebauungsplan zu Konflikten , i.d.R. durch gerichtliche Entscheidungen oder auch Entstehen neuer Baurechte insbesondere durch Bebauung von Nachbargrundstücken . Für eine Reihe weiterer Kleingartenanlagen steht eine solche Entwicklung ebenfalls zu befürchten. Daraus resultiert die Erfordernis, auf dem Wege der verbindlichen Bauleitplanung und/oder mit weiteren Handlungsoptionen die Ziele des Flächennutzugsplanes zu konkretisieren und umzusetzen.