Antrag - 15/SVV/0666
Grunddaten
- Betreff:
-
Handwerkerparkausweis
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU/ANW
- Einreicher*:
- Fraktion CDU/ANW
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.10.2015
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02.12.2015
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27.01.2016
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Erledigt
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Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung
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Vorberatung
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19.11.2015
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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06.01.2016
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Erläuterung
Begründung:
Die Parkplatzsituation in der Landeshauptstadt Potsdam ist angespannt und erlaubt es Handwerkern und Dienstleistern häufig nicht, in der Nähe ihrer Kunden oder ihres Einsatzortes einen Parkplatz für ihre dort benötigten Fahrzeuge zu finden. Bewährt hat sich in vielen Städten u.a. in Berlin ein Handwerkerparkausweis. Es handelt sich dabei nicht um eine berufsgruppenspezifische Regelung, sondern um eine auf konkrete Einzeltätigkeiten beschränkte Ausnahme. Mit dem Erwerb des Handwerkerparkausweises wird z.B. die Genehmigung erworben, Fahrzeugen, die am Einsatzort benötigt werden, während der Durchführung von Handwerkerdiensten und Dienstleistungen an folgenden Stellen zu parken:
- im eingeschränkten Halteverbot/Zonenhaltverbot nach Zeichen 286 und 290.1 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ohne Beachtung der Parkhöchstdauer (§ 13 Absatz 1 StVO)
- auf Bewohnerparkplätzen (§ 45 Absatz 1 b StVO)