Antrag - 02/SVV/0591

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

Während der Auslegung der Bebauungspläne sind jeweils zu Beginn und nach Abschluß der Auslegungsphase Bürgerversammlungen durchzuführen.

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Erläuterung

Um Planungsinhalte besser zu vermitteln und die Anliegen der Potsdamerinnen und Potsdamer bei der unmittelbaren Gestaltung ihres Lebensumfeldes frühzeitig zu berücksichtigen, müssen Möglichkeiten geschaffen werden, die oftmals komplexen Planungsinhalte zu verdeutlichen und zu diskutieren. Eine einzige Bürgerversammlung ist dazu meist nicht ausreichend. Deshalb sollen Bürgerversammlungen zu Beginn der Auslegung der Planunterlegen stattfinden, um die Planungen darzustellen. Nach Abschluß der Auslegungspflicht sollen in einer zweiten Bürgerversammlung die vorliegenden Einwendungen aufgenommen und diskutiert werden. Zielstellung der Bürgerversammlungen soll es sein, die inhaltlichen Anliegen der Bürgerinnen und Bürger umfangreicher als bisher in die Abwägungsprozesse aufzunehmen.

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