Beschlussvorlage - 15/SVV/0760

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschussge beschließen:

 

Die außerplanmäßigen Aufwendungen zur Bildung einer Rückstellung im Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 298.000 EUR für die Mehrkosten der Umverlegung der 110-kV-Freileitung Wustermark-Geltow in der Ortslage Marquardt werden genehmigt. Die außerplanmäßigen Aufwendungen werden im Produkt Stadtentwicklung (5110300.5494100) bereitgestellt.

 

Die überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Haushaltsjahr 2015 in Höhe von 298.000 EURr die Mehrkosten werden genehmigt. Die überplanmäßigen Auf-wendungen/Auszahlungen werden im Produkt Stadtentwicklung (5110300.5457000 und 5110300.7457000) bereitgestellt.

 

Die entsprechenden Vereinbarungen zwischen der E.DIS AG und der Landeshauptstadt Potsdam wurden vom Oberbürgermeister am 30.07.2014 und am 09.06.2015 unterzeichnet.

 

Die erforderliche Deckung in 2014 erfolgt aus Minderaufwendungen im Deckungskreis 5001 OBM Personalaufwendungen.

 

Die erforderliche Deckung in 2015 erfolgt durch Inanspruchnahme der in 2014 gebildeten Rückstellung (5110300.5494200) und Minderauszahlungen im DK 5501.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Auf Grundlage des Antrags 12/SVV/0664 „Kurzfristige Gespräche zur Verlegung der 110-kV-Leitung in Marquardt und Golm“ nahm der Oberbürgermeister Gespräche mit der E.DIS AG auf, um Lösungen für die betroffenen Ortslagen in Potsdam zu finden.

 

Am 15.05.2013 informierte der Oberbürgermeister im Hauptausschuss darüber, dass die E.DIS AG die grundsätzliche Bereitschaft erklärt habe, auf Basis einer entsprechenden Vereinbarung die bestehende 110-kV-Freileitung im Bereich Marquardt an die B 273 zu verlegen und damit eine Entlastung der Ortslage Marquardt herbeizuführen.

 

Eine entsprechende Vereinbarung wurde zwischen der E.DIS AG und der Landeshauptstadt Potsdam am 30.07.2014 geschlossen. Diese Vereinbarung sieht vor, dass die Landeshauptstadt Potsdam die Mehrkosten übernimmt, die sich aus der Realisierung der Umgehungstrasse entlang der B 273 im Vergleich zur trassengleichen Rekonstruktion in der Ortslage ergeben.
In der o.g. Vereinbarung wurden zunächst Kosten in Höhe von 150.000 EUR zzgl. MwSt. angesetzt, die nach Abschluss der Feinplanung konkretisiert werden sollten.
Die ergänzende Vereinbarung von 09.06.2015 hat die konkretisierten Kosten zur Grundlage und geht von Mehrkosten in Höhe von 350.000 EUR zzgl. MwSt. aus. Weitere Mehrkosten sind ausgeschlossen, da mit der zweiten Vereinbarung eine Deckelung der Kosten bei 500.000 EUR zzgl. MwSt. vereinbart wurde.

 

Zur Deckung der Kosten, die die vereinbarte Umverlegung der Freileitung verursacht, wurden bereits im Jahresabschluss zum 31.12.2012ckstellungen in Höhe von 297.000 EUR gebildet. Nach Zahlung der zunächst vereinbarten 150.000 EUR zzgl. MwSt. im Haushaltsjahr 2015, d.h. 178.500 EUR inkl. MwSt., stehen noch 118.500 EUR zur Verfügung. Zur Deckung der Mehrkosten von 350.000 EUR zzgl. MwSt., d.h. 416.500 EUR inkl. MwSt., werden, abzüglich der noch vorhandenen Mittel in Höhe von 118.500 EUR, überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 298.000 EUR benötigt.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die außerplanmäßigen Aufwendungen im Haushaltsjahr 2014 und überplanmäßigen Aufwendungen /Auszahlungen im Haushaltsjahr 2015 belaufen sich jeweils auf 298.000 EUR.

 

Die Bildung der Rückstellung in 2014 wird gedeckt aus Minderaufwendungen im DK 5001 OBM Personalaufwendungen. Die Deckung im Haushaltsjahr 2015 erfolgt über die Inanspruchnahme der Rückstellung, die im Jahresabschluss zum 31.12.2014 zu bilden ist, und aus Minderauszahlungen im Deckungskreis OBM Personalauszahlungen.

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Anlagen

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