Antrag - 15/SVV/0521

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, kurzfristig einen bzw. mehrere Aufstellungsbeschlüsse zur planungsrechtlichen Sicherung aller Dauerkleingärten in Potsdam entsprechend Flächennutzungsplan und Kleingartenentwicklungskonzeptionr alle die Flächen einzubringen, die sich nicht im Eigentum der Landeshauptstadt Potsdam befinden.  

Weiterhin wird der Auftrag erteilt, ein Konzept zur dinglichen oder vertraglichen Sicherung aller der Sparten zu erarbeiten, deren Bestand infolge der Eigentumsverhältnisse gefährdet ist oder gefährdet sein könnte.

Der Stadtverordnetenversammlung ist im November 2015 über den Stand der Umsetzung der Aufträge zu berichten.

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Erläuterung

Begründung:

Im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr am 14. April 2015 berichtete die Verwaltung von einer Gefährdungslage verschiedener Kleingärten, die im Flächennutzungsplan (FNP) als Dauerkleingärten festgesetzt sind.

Es zeigt sich, dass der FNP allein kein ausreichendes Sicherungsinstrument im Falle von Auseinandersetzungen ist. Darum ist es erforderlich, kurzfristig r alle gefährdeten Kleingärten in Potsdam eine planungsrechtliche Sicherung per B-Plan vorzunehmen.

Weiterhin empfiehlt es sich, sobald als möglich diese Sicherung mit vertraglichen oder dinglichen Sicherungen zu ergänzen.

Damit sollen in Zukunft Rechtsstreitigkeiten und schleichende Umwandlungen von festgesetzten Dauerkleingärten wirksam vermieden werden.

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Anlagen

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