Beschlussvorlage - 15/SVV/0758

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Zum Schuljahr 2016/2017 wird am Rote Kaserne West / nördlich der Esplanade eine zweizügige Grundschule mit Hort zunächst für 3 Jahre in Containerbauweise und unter Mitnutzung der Turnhalle der Gesamtschule Leonardo da Vinci errichtet.

2.      Ab Schuljahr 2019/2020 erfolgt die Fortführung als dreizügige Grundschule mit Hort in massiver Bauweise am Standort Rote Kaserne Ost.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Gemäß § 104 Brandenburgisches Schulgesetz ist die Landeshauptstadt Potsdam als öffentlicher Träger verpflichtet, eine Schule zu errichten, wenn ein Bedürfnis dafür besteht und ein geordneter Schulbetrieb gewährleistet werden kann. Zeitgleich ist der sich daraus ergebende Hortbetreuungsbedarf zu decken.

 

Die Erforderlichkeit dieser dreizügigen Grundschule ergibt sich aus dem aktuellen Schulentwicklungsplan 2014 bis 2020 in Verbindung mit den aktuellen Bevölkerungszahlen.

 

Auf den Seiten 53 ff und 159 ff des Schulentwicklungsplanes wird auf die Notwendigkeit der Schaffung von Schulplätzen in den Planungsräumen 102, 201 und 202 hingewiesen. In diesen Planungsräumen, also im nordwestlichen Teil der Stadt, werden langfristig zusätzlich fünf Grundschulzüge benötigt. Diese setzen sich aus jeweils zwei Zügen im Planungsraum 102 und 201 und einem Zug im Planungsraum 202 zusammen.

 

Bereits zum Schuljahr 2014/2015 war eine 1. Klasse (im Planungsraum 201) mit den vorhandenen Kapazitäten nicht zu versorgen. Zum Schuljahr 2015/2016 re im Planungsraum 202 eine weitere 1. Klasse nicht zu versorgen gewesen sein. Auf Grundlage der Bevölkerungsprognose 2012 steigt das Defizit zum Schuljahr 2016/2017 um weitere zwei „ge“ (in 102 und 201) an. Ab Schuljahr 2022/2023 wird eine zusätzliche 1. Klasse (102) eröffnet werden müssen, die zurzeit kapazitär nicht versorgt werden kann.

 

Die erstgenannten Bedarfe wurden unter anderem durch die Errichtung einer zweizügigen Grundschule (mit 300 Plätzen) und eines Hortes (mit 194 Plätzen) zum Schuljahr 2015/2016 in Bornim abgedeckt (vgl. DS 14/SVV/0826).

 

Die weiteren drei Züge sollten durch die Errichtung einer dreizügigen Grundschule mit Hort in Modulbauweise einschließlich einer massiven Zweifeld-Sporthalle und notwendiger Außensportanlagen entsprechend  Raumbedarfsempfehlungen des MBJS für eine Standzeit von ca. 20 Jahren zum Schuljahr 2017/2018 am Standort Rote Kaserne/nördliche Esplanade gedeckt werden.

 

Entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 09. September 2015, Drucksache 15/SVV/0473, Anpassung Schulentwicklungsplanung, soll in Abänderung des Beschlusspunktes 1. h. des Schulentwicklungsplanes 2014 bis 2020 im Bornstedter Feld, Standort Rote Kaserne Ost, Baufeld MI 7, spätestens zum Schuljahr 2019/2020 eine dreizügige Grundschule mit Hort errichtet werden. Zur Absicherung der notwendigen Sport- und Außenflächen sind die angrenzenden Grünflächen in erforderlichem Umfang in die Planungen mit einzubeziehen.

 

Als Übergangslösung soll bis zur Fertigstellung der Grundschule zum Schuljahr 2017/2018 eine Modulanlage auf einem Teilstück der bisher vorgesehenen Fläche der Modulschule an der Esplanade (westlich des Gesamtschulstandortes) für zwei Jahre unter Mitnutzung der Sporthalle und der Außensportanlagen und ggf. weiterer Räume der Gesamtschule Leonardo da Vinci errichtet werden.

 

Aufgrund der aktuellen Bevölkerungs- und Flüchtlingszahlen besteht ein erhöhter Bedarf an Grundschulplätzen, welcher die Errichtung der Grundschule in einer Modulanlage bereits zum Schuljahr 2016/2017 notwendig macht. In einer gemeinsamen Beratung mit der zuständigen Schulrätin und den Schulleiterinnen der Grundschulen des Planungsraumes 201 wurde sich deshalb zur Errichtung der Grundschule zum Schuljahr 2016/2017 verständigt.

 

r die Grundschule wird ein Schuleinzugsbereich festgelegt und die Schulbezirkssatzung entsprechend angepasst.

 

Der Hortbau wird unter Beachtung der Gewährleistung einer bedarfsgerechten Versorgung durch den KIS nach den „Grundsätzen des Verwaltungshandelns bei der Prüfung der räumlichen Bedingungen von Kindertagesstätten“ der betriebserlaubniserteilenden Landesbehörde errichtet.

 

Im Herbst 2015 beginnt der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie (35) mit einem Auswahlverfahren für den Betrieb des zukünftigen Hortes, das voraussichtlich im März 2016 abgeschlossen sein wird. Auch wenn es keine grundsätzlichen Ausschreibungspflichten gibt, muss ein Träger nach einem fairen und transparenten Verfahren bestimmt werden. Die Auswahl erfolgt nach fachlichen und qualitativen Anforderungen.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die mit dem Beschluss zum Schulentwicklungsplan 2014 bis 2020, Drucksache 13/SVV/0800, dargestellten Investitionsbedarfe verändern sich unter Punkt 3 der Anlage 1 (Übersicht über den zusätzlichen Investitionsbedarf 2014 2021 gem. Wirtschaftsplanung KIS).

 

Objekt

Maßnahme

Summe

2016

2017

2018

2019

Grundschule Bornstedter Feld II (Rote Kaserne Ost)

Schulneubau

12.785.000

 

3.770.000

4.398.000

4.617.000

Schulturnhalle

6.121.000

 

1.836.000

2.142.000

2.143.000

Hortgebäude

4.164.000

 

1.249.000

1.457.000

1.458.000

Zwischenlösung

1.290.000

250.000

1.040.000

 

 

 

Die per Stand 2015 kalkulierten Gesamtbaukosten inklusive Ausstattung betragen 18.906.000 € (Schule, Turnhalle). Zusätzlich entstehen Gesamtbaukosten für die Errichtung des Hortgebäudes i.H.v. 4.164.000 €. Damit steigt mit der Errichtung der Grundschule in fester Bauweise die Gesamtsumme der Investitionen um ca. 3,8 Mio. €. Zusätzlich entstehen Kosten für die Zwischenlösung (Modulanlage) i.H.v. 1.290.000 €.

 

Die Folgekostenentwicklung (Mieten, Betriebskosten, Personalaufwand) wird in der Anlage „Darstellung der finanziellen Auswirkungen der Beschlussvorlage“ dargestellt. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass durch die steigenden Bevölkerungszahlen und die Erhöhung der Zuweisungszahlen an Flüchtlingen mit steigenden Aufwendungen zu rechnen ist.

Wegen der Unabweisbarkeit der Errichtung zusätzlicher Schulkapazitäten und vor dem Hintergrund der geringeren Belastung für den Haushalt der LHP wird davon ausgegangen, dass eine kommunalrechtliche Genehmigung für eine vollständige oder teilweise Finanzierung über Kreditmittel erwirkt werden kann; das Genehmigungsverfahren bleibt vorbehalten. Die Investitionsmaßnahme ist in dem Wirtschaftsplan des KIS für das Jahr 2015 ff. und die Refinanzierung in dem Ergebnishaushalt der LHP ab 2016 zu korrigieren. Die erwarteten Aufwendungen stehen unter dem Vorbehalt des Beschlusses der SVV über den Haushalt der jeweiligen Jahre.

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Anlagen

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