Beschlussvorlage - 15/SVV/0775

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Ordnungsbehördliche Verordnung der Landeshauptstadt Potsdam über Öffnungszeiten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus Anlass besonderer Ereignisse für das Jahr 2016.

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

Begründung:

 

Das Brandenburgische Ladenöffnungsgesetz (BbgLöG) erlaubt nach § 5 Abs. 1, dass Verkaufsstellen aus Anlass von besonderen Ereignissen an jährlich höchstens sechs Sonn- oder Feiertagen in der Zeit von 13 bis 20 Uhr geöffnet sein dürfen. Diese Tage und die Öffnungszeiten sind durch die örtliche Ordnungsbehörde mittels ordnungsbehördlicher Verordnung festzusetzen.

 

Unter Berücksichtigung der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg zur Regelung der verkaufsoffenen Sonntage in der Landeshauptstadt Potsdam vom März 2015 werden in Abstimmung mit den Interessenvertretern des Handels für 2016 für folgende sechs besondere Ereignisse verkaufsoffene Sonntage für das gesamte Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam beantragt:

 

  1. Am 29. Mai 2016 aus Anlass der Antikmeile
  2. Am 10. Juli 2016 aus Anlass des Stadtwerke-Festivals
  3. Am 21. August 2016 aus Anlass der Potsdamer Schlössernacht
  4. Am 25. September 2016 aus Anlass der Antikmeile
  5. Am 4. Dezember 2016 (2. Advent) aus Anlass der Potsdamer Weihnachtsmärkte
  6. Am 18. Dezember 2016 (4. Advent) aus Anlass der Potsdamer Weihnachtsmärkte

 

Die Mehrzahl der genannten besonderen Ereignisse gehören zu den Highlights im Veranstaltungskalender der Landeshauptstadt Potsdam und locken jährlich mehrere zehntausend Potsdamer und Gäste in die Stadt. Und auch die Antikmeile ist längst zur Tradition geworden und erfreut sich seit Jahren großer und zunehmender Beliebtheit. Alle diese Events tragen maßgeblich zur Attraktivität der Landeshauptstadt Potsdam bei.

 

Alle diese Veranstaltungen erfüllen die Voraussetzungen für eine Sonntagsöffnung gemäß § 5, Abs. 1, Brandenburgisches Ladenöffnungsgesetz (BrbLöG). Es liegen die schriftlichen Zustimmungen des Handelsverbandes Berlin-Brandenburg, der IHK Potsdam und der  Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vor.

 

Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi sieht hingegen bei der Schlössernacht und den Antikmeilen die Voraussetzungen für eine Sonntagsöffnung nicht als erfüllt. Trotzdem konnte mit Verdi im Nachgang zur Stellungnahme vom 11.09.2015 eine Einigung auf der Grundlage der vorliegenden Verordnung für 2016 erzielt werden. Zur Vorbereitung der Verordnung 2017 sind mit Verdi verbindliche Absprachen vereinbart worden.

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Keine

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Anlagen

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