Antwort auf Kleine Anfrage - 23/SVV/0807-02

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Erläuterung

Angesichts eines erheblichen städtischen Schuldenstandes können für die Landeshauptstadt Potsdam aus Gerichtsverfahren und entsprechenden finanziellen Rechtsprozessfolgekosten im Falle verloren gegangener Prozesse weitere Risiken für den Haushalt entstehen.

 

Zur Kontrolle der Verwaltung und in Vorbereitung eines Antrags frage ich den Oberbürgermeister:

 

  1. Wieviele Klageverfahren laufen derzeit gegen die Landeshauptstadt Potsdam?

 

Gegen die Landeshauptstadt Potsdam sind aktuell insgesamt 662 Klageverfahren anhängig.

 

  1. Welche Geschäftsbereiche sind von Klageverfahren betroffen? (bitte aufschlüsseln nach Geschäftsbereich und Anzahl der Klageverfahren pro Geschäftsbereich)

 

Mit Stand vom 23.08.2023 sind Rechtsstreite wie folgt anhängig:

 

Bereich 9 (OBM)     =    3 Verfahren

Geschäftsbereich 1 =  32 Verfahren

Geschäftsbereich 2 = 130 Verfahren

Geschäftsbereich 3 = 170 Verfahren

Geschäftsbereich 4 = 261 Verfahren

Geschäftsbereich 5 =   35 Verfahren

KIS                          =   31 Verfahren

 

  1. Wieviele Klageverfahren werden durch das Rechtsamt der Landeshauptstadt betreut?

 

Mit Stand 23.08.2023 werden durch den Fachbereich Recht und Vergabemanagement 462 gerichtliche Verfahren betreut. Davon sind 50 Verfahren gerichtlich bereits erledigt, es müssen aber noch Kosten abgerechnet und einige Akten zur Ablage verfügt werden. Somit bearbeiten die Justitiarinnen und Justitiare aktuell 412 gerichtliche Vorgänge.

 

  1. Wieviele Klageverfahren werden durch private Auftragnehmer (Rechtsanwaltskanzleien) betreut?

 

Mit Stand vom 23.08.2023 sind es insgesamt 70 Verfahren.

 

  1. Wie hoch sind die Rückstellungen für Klageverfahren? (bitte aufschlüsseln nach Prozesskosten und mögliche Entschädigungskosten)

 

Im Fachbereich Recht und Vergabemanagement sind für die laufenden Verfahren mit Stand vom 23.08.2023 Rückstellungen in Höhe von 4.445.256,28 € gebildet worden. Diese Summe bezieht sich nur auf die Prozesskosten (Anwalts- und Gerichtskosten) und ändert sich durch Inanspruchnahmen sowie Verfahrenszugänge/-abgänge fortlaufend. Diese Summe beinhaltet sowohl Verfahren gegen die Landeshauptstadt Potsdam (Verbindlichkeiten), als auch Forderungen der Landeshauptstadt Potsdam gegenüber Dritten, die klageweise geltend gemacht worden sind.

 

Bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage geht die Landeshauptstadt Potsdam davon aus, dass die Fraktion unter dem Begriff „Entschädigungskosten“ die mit der Klage geltend gemachten Forderungen gegenüber der Landeshauptstadt Potsdam meint. Für diese Forderungen bilden die jeweiligen produktverantwortlichen Organisationseinheiten Rückstellungen.

 

 

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