Anfrage - 23/SVV/0999

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Am 7. September 2022 hat die Stadtverordnetenversammlung den Antrag 22/SVV/0525 mit einer Prüfung zur Einrichtung einer Tempo-30-Zone am Sportplatz der Sportgemeinschaft Bornim (Golmer Chaussee, Kreuzung „Zum Windmühlenberg“) beschlossen. Bereits jetzt bestehen Möglichkeiten in bestimmten Bereichen Tempo-30-Zone einzurichten. Zudem befindet sich eine weitere Novelle gerade im parlamentarischen Verfahren des Bundes. Es ist vorgesehen, dass weitere Anordnungen von Tempo 30-Regelungen an ganz bestimmten Stellen zusätzlich erleichtert werden, u.a. an Spielplätzen sowie hochfrequentierten Schulwegen.

Ich frage den Oberbürgermeister:

Wann kann die Tempo-30-Zone am Sportplatz der SG Bornim zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für die vielen Kinder und Jugendlichen endlich umgesetzt werden?

In Umsetzung des Beschlusses der SVV zu DS 22/SVV/0525 erfolgten umfangreiche Verkehrserhebungen und -beobachtungen, Unfallauswertungen und Gefährdungsanalysen.

Nach Subsumtion dieser mit den Regelungen der aktuell anzuwendenden straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften erfolgte die Ergebnismitteilung auf der Sitzung des KUM am 15.12.2022.

Inhaltlich wird vollumfänglich auf diese Berichterstattung verwiesen, auch aktuell ist dem nichts hinzuzufügen.

 

Ob sich nach Veröffentlichung und Anwendbarkeit der sich momentan in Überarbeitung befindlichen StVO die darin enthaltenen neuen Ermächtigungsgrundlagen bzw. Bewertungskriterien auch an dieser konkreten Örtlichkeit die in der Anfrage formulierten Veränderungen ergeben, kann derzeit noch nicht prognostiziert werden.

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