Antrag - 23/SVV/1282

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Aufstellung des B-Planes zum Uferweg am Griebnitzsee wird weiterverfolgt. Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet auf der Grundlage der neuen Erkenntnisse und Möglichkeiten, die sich aus der frühzeitigen Beteiligung und der Vorlage des Zwischenberichts der Arbeitsgruppe Uferweg am Griebnitzsee ergeben, über das weitere Verfahren.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, parallel zur Erarbeitung des Vorentwurfs und der frühzeitigen Beteiligung einen Gestaltungswettbewerb über die öffentlich zugänglichen Uferbereiche auszuloben und einen ersten Bauabschnitt gemäß Anlage 1 umzusetzen.

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, die Finanzierung für die Durchführung des Wettbewerbs und die Umsetzung des ersten Bauabschnitts sicherzustellen. Hierzu ist bis April 2024 zu berichten.

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Erläuterung

Die Stadt verfolgt mit dem Bebauungsplan Nr. 174 zum Griebnitzsee-Ufer das hochwertige und langjährige Ziel eines durchgängigen Uferwegs am Griebnitzsee.

 

Eine Entscheidung über das weitere Verfahren muss auf einer soliden Grundlage weiterer Informationen und Erkenntnisse getroffen werden. Hierzu soll das Bebauungsplanverfahren zunächst bis zum ersten maßgeblichen Verfahrensschritt, der frühzeitigen Beteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplans, fortgeführt werden. Außerdem soll ein Gestaltungswettbewerb über die bereits öffentlichen Flächen durchgeführt werden. In einem ersten Bauabschnitt können positive Beispiele geschaffen werden.

 

Die Arbeitsgruppe Uferweg am Griebnitzsee soll einen Bericht über ihre bisherige Arbeit verfassen, in den auch die differenzierte Einschätzung von Jürgen Kipp, Präs. d. OVG Berlin-Brandenburg d.D. einfließt. Die aus diesem Maßnahmen gewonnenen Informationen und Erkenntnisse sollen dann Grundlage der Entscheidungsfindung über das weitere Verfahren in der Stadtverordnetenversammlung sein.

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Anlagen

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