Änderungs- /Ergänzungsantrag - 23/SVV/0931-03

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge die Ds 23/SVV/0931 mit den folgenden Änderungen (fett und kursiv) beschließen:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam gibt im Rahmen der Förmlichen Beteiligung zum Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans Windenergienutzung 2027 der Region Havelland-Fläming in der Fassung vom 15.06.2023 die in der Anlage 1 befindliche Stellungnahme gegenüber der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming als Empfehlung für die in der zweiten Phase bis 2032 zu ermittelnden Vorranggebietsflächen (2,2 % Anteil der Regionsfläche am Flächenbeitragswert zum Stichtag 31.12.2032) ab.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Wortlaut der Stellungnahme (Anlage 1) vor der Absendung entsprechend redaktionell zu ändern.

 

Die Stadtverordnetenversammlung ist im März 2024 über den Sachstand zu unterrichten.

 

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Erläuterung

Die Regionale Planungsstelle hat der Regionalversammlung Havelland-Fläming auf ihrer 10. öffentlichen Sitzung am 16.11.2023 unter Zuhilfenahme einer Präsentation mündlich einen Bericht zum Stand des Auslegungs- und Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans Windenergienutzung Havelland-Fläming 2027 vorgetragen.

 

Die bis zum 10.10.2023 erfolgte Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, einschließlich der Städte und Gemeinden, hat insgesamt 418 Stellungnahmen hervorgebracht.


Von der Öffentlichkeit sind 164 Stellungnahmen vorgebracht worden, wovon etwa 2/3 der Stellungnahmen den Wunsch von Eigentümer*innen beinhalten, dass ihre Grundstücksflächen in ein Vorranggebiet für die Windenergienutzung aufgenommen werden sollen.

 

Das verbleibende Drittel der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit umfasst Belange von Anwohner*innen. An Hand einer Übersichtskarte sind drei inhaltliche Schwerpunkte der Stellungnahmen der Kommunen verdeutlicht worden:

 

Ablehnende Stellungnahmen gaben ab:


- Gemeinde Milower Land zum VRW 06 - Zollchow
- Amt Beetzsee zum VRW 55 - Brandenburg an der Havel - Nord
- Stadt Beelitz zum VRW 16 - Reesdorf
- Stadt Treuenbrietzen zum VRW 45 - Zülichendorf
- Stadt Ludwigsfelde zum VRW 36 - Thyrow / Kerzendorf

 

Stellungnahmen mit Änderungsvorschlägen kamen aus der Landeshauptstadt Potsdam, der Stadt Zossen, der Gemeinde Nuthe-Urstromtal und der Gemeinde Niedergörsdorf.

 

Die Mehrzahl der Stellungnahmen gingen am letzten Tag der Offenlage, dem 10.10.2203 ein, einige auch später. Alle Stellungnahmen werden in der Auswertung und Abwägung berücksichtigt.


Nach Einschätzung der Regionalen Planungsstelle haben die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Kommunen nicht das Gewicht, dass der Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans Windenergienutzung Havelland-Fläming 2027 geändert werden muss.


Von den Bundes- und Landesbehörden sind zum Teil sehr umfassende Stellungnahmen, insbesondere mit Hinweisen zur Umweltprüfung vorgebracht worden.

 

Nach vorläufiger Einschätzung der Regionalen Planungsstelle haben auch die Stellungnahmen der Bundes- und Landesbehörden sowie der Träger öffentlicher Belange nicht das Gewicht, dass der Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans Windenergienutzung Havelland-Fläming 2027 geändert werden muss.


Die Regionale Planungsstelle hat mit der Auswertung begonnen und stellt in Aussicht, zur nächsten Regionalversammlung im 2. Quartal 2024 den Sachlichen Teilregionalplan Windenergienutzung Havelland-Fläming 2027 zur Beschlussfassung vorzulegen. Danach können die Genehmigungsunterlagen erarbeitet werden.

 

Die Genehmigung des sachlichen Teil-Regionalplans Windenergienutzung Havelland-Fläming 2027 erfolgt durch die dafür zuständige Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg (GL). Diese muss das Erreichen des regionalen Flächenziels (1. Stufe 1,8 %) feststellen.

 

Der von der Landeshauptstadt Potsdam vorab an die Regionale Planungsstelle versandte Entwurf ihrer Stellungnahme zum Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans Windenergienutzung Havelland-Fläming 2027 wird somit keine Auswirkungen auf die ermittelten Vorranggebietsflächen der ersten Phase (1,8 % Flächenbeitragswert bis 2027) haben.

 

Daher sollte die Landeshauptstadt Potsdam ihre vorbereitete Stellungnahme dahingehend ändern, dass die Stellungahme keine Forderung beinhaltet, sondern eine Anregung zur Prüfung und Ermittlung von weiteren Flächen für Vorranggebiete des Sachlichen Teilregionalplans Windenergienutzung 2032 darstellt.

 

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Anlagen

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