Kleine Anfrage - 23/SVV/1367

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Erläuterung

Verirrte oder dem Halter dauerhaft entlaufene Haustiere sowie Haustiere ohne bekannten Halter gelten als Fundtiere. Für ihre Versorgung und Unterbringung und die notwendige tierärztliche Behandlung ist das Fundbüro der jeweiligen Stadt oder Gemeinde oder nachts die Polizei verantwortlich.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

1. Wie hoch ist das durchschnittliche jährliche Aufkommen bei Hunden?

2. Wie hoch ist das durchschnittliche jährliche Aufkommen bei Katzen?

3. Welche Vertragspartner hat die Landeshauptstadt Potsdam bzgl. Fundtieren?

4. Wie hoch sind die jährlichen Kosten der Landeshauptstadt Potsdam für Fundtiere?

5. Wie hoch war das Aufkommen von Fundtieren in den letzten 5 Jahren in der Landeshauptstadt Potsdam? (Bitte bei der Beantwortung in einzelne Jahre und Art der jeweiligen Fundtiere unterscheiden)

 

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