Antwort auf Kleine Anfrage - 23/SVV/1360-01

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Erläuterung

 

  1. Wie hat sich die durchschnittliche Bearbeitungszeit von Hilfsanträgen für Potsdamer Familien seit der Einführung der beschleunigten Verfahren verändert?

 

Seit dem 01.12.2023 erfolgte eine Optimierung der Ablaufprozesse in den entsprechenden Arbeitsgruppen. Statistische Erhebungen werden aktuell durchgeführt. Mit ersten Ergebnissen ist frühestens im Februar 2024 zu rechnen.

 

  1. Welche spezifischen Maßnahmen wurden ergriffen, um die Bearbeitungszeiten zu verkürzen, und wie effektiv haben sich diese erwiesen?

 

Es erfolgte eine Personalaufstockung um zwei Vollzeitäquivalente. Deren Einarbeitung wird zum 28.02.2024 abgeschlossen sein.

 

Zum 01.12.2023 erfolgte eine organisatorische Umstellung dahingehend, dass zunächst alle eingehenden Erstanträge unverzüglich bearbeitet werden.

 

Prioritär werden Anträge auf Klassenfahrten und auf Lernförderung bearbeitet.

 

  1. Wie viele Anträge stehen derzeit noch aus und wie wird ihre zügige Bearbeitung gewährleistet?

 

Derzeit liegen noch 1.261 unbearbeitete Akten vor, die jeweils mehrere Anträge enthalten können.

Im Weiteren wird auf die Beantwortung zu Frage 2 verwiesen.

 

  1. Gibt es Pläne, weitere Verbesserungen oder Anpassungen im Antragsverfahren vorzunehmen, um die Effizienz weiter zu steigern?

 

Ab Neujahr 2024 wird das neue Bürgerserviceportal / Kommunalportal der LHP an den Start gehen, so dass BuT-Anträge auch online zur Verfügung stehen.

 

  1. Welche Rückmeldungen hat die Verwaltung von den betroffenen Familien bezüglich des beschleunigten Verfahrens erhalten?

 

Bisher gab es keine Rückmeldungen.

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