Antwort auf Kleine Anfrage - 24/SVV/0002-01

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Erläuterung

1. Welche Vorgaben gibt es für den Wegebau im Hinblick auf eine behindertengerechte Barrierefreiheit?

 

Für die barrierefreie Gestaltung nennt die DIN 18040 (Barrierefreies Bauen) Grundprinzipien, zu denen vor allem stufenlose Wegeverbindungen, wahrnehmbare Abgrenzungen (hell/dunkel Kontrast etc.) und ebene, berollbare Bodenbeläge gehören. Für Hauptwege ist gemäß DIN 18040 eine Breite von 150 cm mit Ausweichflächen für den Begegnungsfall und für Nebenwege 120 cm gefordert.

 

 

2. Sind die neu erstellten befestigten Wege behindertengerecht und im Sinne einer Barrierefreiheit errichtet worden, falls nein, welche Vorgaben stehen zur Ausführung im Widerspruch?

Die Wege sind barrierefrei hergestellt. Bei besonders schlechter Witterung und ungünstigen Bodenverhältnissen, ist eine Durchquerung des Platzes auf dem Hauptweg (Mosaikpflaster mit Breiten von 180 bis 600 cm) möglich.

 

3. Will der Oberbürgermeister die Bankausführungen mit Abständen und Armlehnen nachrüsten lassen?

Es gibt bei 10 angebotenen Bänken für jeden Geschmack, jedes Platzbedürfnis und jede Blickrichtung bei verschiedenen Licht- und Schattenverhältnissen eine Auswahlmöglichkeit des Sitzens. So gibt es Bänke, an denen man rechts und/oder links mit einem Rollstuhl ranfahren kann, Bänke die für einen Plausch dicht zusammenstehen, Holzbänke für ein angenehmes Sitzgefühl und Stahlbänke, die auch mal ein „Lümmeln“ auf der Rückenlehne der Bank verzeihen. Die Bänke eignen sich durch die stabile Installation im Boden und die hohen Rückenlehnen selbstverständlich auch als Seniorenbänke. Die Holzbänke kommen im gesamten Stadtgebiet zum Einsatz und sind somit auch in der Unterhaltung (Ersatz von Hölzern etc.) effizient. Eine Nachrüstung mit Armlehnen ist für die Bankmodelle nicht vorgesehen.

 

4. Was hat die Aufstellung der 10 Bänke an Kosten und als Honorar beim Planer verursacht?

Der hohe Standard der Anlage mit Aufstellung von 10 Bänken wurde durch die Spende von 8 Holzbänken durch Groß Glienicker Bürger ermöglicht. Auch die Säuberung der Bänke wird von den engagierten Bürgern übernommen. Die Standorte wurden durch den Architekten im Rahmen der beauftragten Planungsphasen abgestimmt. Es ist hierfür kein Extrahonorar entstanden.

 

5. Wie ist es zu erklären, dass auf dieser kleinen Fläche 10 (zehn) Bänke aufgestellt wurden, während auf die Drucksache 21/SVV/0387 die Aufstellung von vier Bänken für die ältere Bevölkerung im Ortsteil aus finanziellen Gründen vom Oberbürgermeister abgelehnt wurde?

Die Bänke wurden durch Spenden der Groß Glienicker Bürger ermöglicht. Es ist anzunehmen, dass es bei dem vorhandenen Engagement in Groß Glienicke möglich ist, im Ort die interessierten Bürger auch für Spenden zusätzlicher Bänke an anderen Standorten zu begeistern.

 

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