Kleine Anfrage - 24/SVV/0127
Grunddaten
- Betreff:
-
Unverhältnismäßige Gebührenerhöhung des Bewohnerparkausweises
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Einreicher*:
- Stadtverordneter Viehrig, Fraktion CDU
Erläuterung
Auf Initiative der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde in der Stadtverordnetenversammlung vom 24. Januar 2024 mit Kooperationsmehrheit mit Drs. 23/SVV/0518 beschlossen, dass „die Bewohnerparkausweisgebührenordnung dergestalt zu überarbeiten ist, dass die jährliche Gebühr für einen Bewohnerparkausweis auf mindestens €120 festgelegt wird“. U.a wurde dies damit begründet, dass die LHP jährlich 111,60 Euro zur Bewirtschaftung der einzelnen Stellplätze benötigt.
Ich frage den Oberbürgermeister:
- Wie hoch ist die prozentuale Steigerung in den einzelnen Bewohnerparkausweisarten (bitte nach Bewohnerparkausweis, Bewohnerparkausweis mit Merkzeichen BL oder aG, Ausweis für saisonale Parkbereiche aufzeigen)?
- Wie setzen sich die Bewirtschaftungskosten für einen einzelnen Stellplatz zusammen (bitte exemplarisch für einen Stellplatz in der Ebräerstraße vorrechnen)?
- Wieso hat der Oberbürgermeister in den letzten Jahren nicht selbstständig einen Antrag zur Deckung der Bewirtschaftungskosten eingebracht?
- Sind Staffelungen des Bewohnerparkausweises u.a. mit den Merkzeichen BL oder aG mit der aktuellen Beschlusslage „auf mindestens €120festgelegt wird“ derzeit möglich?
- (4a.) Falls nein, welche Beschlüsse benötigt die Verwaltung?