Kleine Anfrage - 24/SVV/0127

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Erläuterung

Auf Initiative der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde in der Stadtverordnetenversammlung vom 24. Januar 2024 mit Kooperationsmehrheit mit Drs. 23/SVV/0518 beschlossen, dass „die Bewohnerparkausweisgebührenordnung dergestalt zu überarbeiten ist, dass die jährliche Gebühr für einen Bewohnerparkausweis auf mindestens €120 festgelegt wird“. U.a wurde dies damit begründet, dass die LHP jährlich 111,60 Euro zur Bewirtschaftung der einzelnen Stellplätze benötigt.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

  1. Wie hoch ist die prozentuale Steigerung in den einzelnen Bewohnerparkausweisarten (bitte nach Bewohnerparkausweis, Bewohnerparkausweis mit Merkzeichen BL oder aG, Ausweis für saisonale Parkbereiche aufzeigen)?
  2. Wie setzen sich die Bewirtschaftungskosten für einen einzelnen Stellplatz zusammen (bitte exemplarisch für einen Stellplatz in der Ebräerstraße vorrechnen)?
  3. Wieso hat der Oberbürgermeister in den letzten Jahren nicht selbstständig einen Antrag zur Deckung der Bewirtschaftungskosten eingebracht?
  4. Sind Staffelungen des Bewohnerparkausweises u.a. mit den Merkzeichen BL oder aG mit der aktuellen Beschlusslage „auf mindestens €120festgelegt wird“ derzeit möglich?    
  5. (4a.) Falls nein, welche Beschlüsse benötigt die Verwaltung?

 

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