Antwort auf Kleine Anfrage - 23/SVV/1399-02

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Erläuterung

  1. Welche konkreten Schritte unternimmt die Stadtverwaltung Potsdam, um die fortschreitende Versiegelung von Oberflächen im Einzugsgebiet des Groß Glienicker Sees zu reduzieren und die natürliche Versickerung von Regenwasser zu fördern?

 

Der See befindet sich anteilig in der Landeshauptstadt Potsdam und in Berlin. Als wichtiges Element beinhalten Bebauungspläne im Einzugsgebiet des Groß Glienicker Sees Festsetzungen zur Reduzierung von Flächenversiegelungen und zur Förderung der Versickerung von Niederschlagswasser. Dabei handelt es sich z.B. um Festsetzungen zur Grundflächenzahl (welche die zulässige Flächenversiegelung angibt), zur Ausführung von Flachdächern als Gründächer, zu Grünflächen und Bepflanzungen oder zur Ausführung von Geh-, Fahrwegen und Terrassen in luft- und wasserdurchlässiger Bauweise, wonach Niederschlagswasser auf den Anfallsgrundstücken zu versickern ist.

Weiterhin setzt die Landeshauptstadt Potsdam im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren das Versickerungsgebot von Niederschlagswasser gemäß § 54 (4) Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) durch.

 

 

  1. Wie plant die Stadtverwaltung, in Zusammenarbeit mit lokalen landwirtschaftlichen Betrieben und Industrieunternehmen, deren Wasserverbrauch zu reduzieren und nachhaltigere Praktiken zu fördern?

 

Es bestehen verschiedene Fördermöglichkeiten über das Land Brandenburg, um den Einsatz umweltfreundlicher Technologien und Handlungsweisen zu unterstützen. So sind z.B. auf der Internetseite des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Natur (MLUK) unter https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/service/foerderung/ Fördermaßnahmen aufgeführt, welche z.B. der Entwicklung des ländlichen Raumes nachhaltige Impulse geben sollen oder der Verbesserung des Landschaftswasserhaushaltes dienen.

Eventuelle Veränderungen gesetzlicher Vorgaben müssen durch den Gesetzgeber (Land Brandenburg, Bund, EU) erfolgen.

 

 

  1. Welche Strategien und Pläne hat die Stadt Potsdam entwickelt, um den Einsatz von Technologien wie künstliche Grundwasseranreicherung, grüner Infrastruktur und Schwammstadt-Prinzipien zur Erhaltung des Wasserspiegels des Groß Glienicker Sees zu integrieren?

 

Maßnahmen zur blau-grünen Infrastruktur sind in den Bebauungsplänen im Einzugsgebiet des Groß Glienicker Sees enthalten. So sind dort z.B. grünordnungsrechtliche Festsetzungen zu Erhalt und Pflege von Straßenbäumen, wasser- und luftdurchlässiger Bauweise für Wege und Terrassen, Flächenausweisungen mit Pflanzbindung und Regelungen zur Versickerung von Niederschlagswasser sowie zur Begrünung von Flachdächern enthalten. Gleichwohl wird in Baugenehmigungsverfahren das Versickerungsgebot nach § 54 (4) BbgWG durchgesetzt.

 

Weiterhin hat die Landeshauptstadt Potsdam zusammen mit dem Bezirksamt Spandau von Berlin und verschiedenen Stakeholdern ein Dialogverfahren durchgeführt. Im Ergebnis dieses Verfahrens soll eine Machbarkeitsstudie über Mittel der Förderrichtlinie „Gewässerentwicklung/ Landschaftswasserhaushalt“ beauftragt werden, um mögliche Maßnahmen aufzuzeigen.

 

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