Antrag - 24/SVV/0222

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird als Vertreter der Landesüberhauptstadt Potsdam beauftragt, die Mittelbrandenburgische Sparkasse, kurz auch MBS genannt, im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit die Sparkassenfiliale in der Potsdamer Schloßstraße so zu ertüchtigen und zu betreiben, dass die eigenverantwortete und eigenständige Zugänglichkeit in der Filiale erreicht wird.

Insbesondere die barrierefreie Zugänglichkeit außerhalb der Öffnungszeiten soll damit erstmals hergestellt und dauerhaft gesichert werden.

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Erläuterung

 

Die MBS hat bei ihrer jüngsten Filiale in der Schloßstraße 7 unterlassen, eine barrierefreie Zugänglichkeit in die Filialräume zu gewähren und so eine gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe an Grundbedürfnissen im gesellschaftlichen Alltag zu ermöglichen.

Nun muss der MBS bei der Umsetzung der UN-BRK, dem Artikel 2.2 des Bundesdeutschen Grundgesetzes und Regelungen zur gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe unter die Arme gegriffen werden.

Die MBS soll im Ergebnis dieses Beschlusses die unbehinderte Zugänglichkeit zu diesen Geschäftsräumen herstellen und vorhandene Aufzüge bzw. Hubvorrichtungen so zu ertüchtigen, dass diese in

 

Schritt 1, mit dem sogenannten EURO Schlüssel bzw. -schloss ausgestattet werden und in

Schritt 2, gänzlich ohne zusätzliche technische Einschränkungen

 

dauerhaft betrieben werden.

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