Antrag - 24/SVV/0229

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  • Die von der Landeshauptstadt Potsdam in den Aufsichtsrat der Luftschiffhafen Potsdam GmbH am 08.11.2023 gemäß DS-Nr. 23/SVV/1151 entsandten städtischen Vertreter/innen und Nachrücker/innen werden abberufen.

 

  • Die Stadtverordnetenversammlung entsendet gemäß § 8 Abs. 1 lit b) des Gesellschaftsvertrages der Luftschiffhafen Potsdam GmbH folgende sieben Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft:


- über die Fraktion SPD     Herr Tiemo Reimann (2 Sitze)   

 Herr Daniel Keller

 

- über die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen  Herr Stephan Naundorf (1 Sitz)

   

- über die Fraktion Die Linke  Frau Marlen Block (1 Sitz)

 

-  über die Fraktion CDU Herr Clemens Viehrig (1 Sitz)

 

- über die Fraktion DIE aNDERE Herr Roman Böttcher (1 Sitz)

 

  • nach Einigung/Los* zwischen der Fraktion AfD, Freie Demokraten und Freie FRAKTION              

(1 Sitz) über die Fraktion …………  ………………………….

 

*gemäß § 41 Abs. 2 Satz 5 BbgKVerf entscheidet bei gleichen Zahlenbruchteilen das Los, soweit die betroffenen Fraktionen keine Einigung erzielen.

 

 

 

 

Als Nachrücker/innen werden entsandt:

 

- über die Fraktion SPD                  n.n.              

- über die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen  Herr Till Heyer Stuffer

- über die Fraktion Die Linke 1. Herr Peter Rieger

  2. Herr Dr. Lutz Henrich

-  über die Fraktion CDU                                Frau Tabea Gutschmidt

-  über die Fraktion DIE aNDERE                 n.n.

 

  - nach Einigung/Los* zwischen der Fraktion AfD, Freie Demokraten und

 Freie  FRAKTION

 

     (1 Sitz) über die Fraktion    ……… ……………………..….. 

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Erläuterung

I. Sachverhalt

Die Luftschiffhafen Potsdam GmbH ist eine Tochtergesellschaft der ProPotsdam GmbH. Die ProPotsdam GmbH hält 100 % der Anteile an dieser Gesellschaft. Die Landeshauptstadt Potsdam wiederum ist alleinige Gesellschafterin der ProPotsdam GmbH.

 

Gemäß § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Luftschiffhafen Potsdam GmbH besteht der Aufsichtsrat aus 8 Mitgliedern. Dem Aufsichtsrat gehören an (Auszug aus dem Gesellschaftsvertrag)

 

  1. Der Oberbürgermeister in der Landeshauptstadt Potsdam bzw. ein/e von ihm betrauter Beschäftigter/ betraute Beschäftigte der Landeshauptstadt Potsdam als Vorsitzende/Vorsitzender des Aufsichtsrates

 

  1. Sieben Aufsichtsratsmitglieder, die von der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam entsprechend den kommunalrechtlichen Regelungen entsandt werden.

 

Der/die stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates wird vom Aufsichtsrat aus seiner Mitte gewählt.

 

Mit Beschluss vom 08.11.2023, DS 23/SVV/1151, erhielt den Sitz im Aufsichtsrat der Luftschiffhafen Potsdam GmbH nach Einigung mit der Fraktion AfD und Freie FRAKTION die Fraktion der Freien Demokraten. An diesen Beschluss fühlt sich die Fraktion Freie FRAKTION nicht mehr gebunden und beantragt mit der DS 24/SVV/0231 die Neubildung des Aufsichtsrates der Luftschiffhafen Potsdam GmbH, um die personelle Zuständigkeit in der Fraktion zu verändern. Voraussetzung ist, dass die o.g. DS die Mehrheit der gesetzlichen Anzahl ihrer Mitglieder findet. Demzufolge wären die sieben von der Stadtverordnetenversammlung am 08.11.2023 entsandten städtischen Vertreter/innen und Nachrücker/innen abzuberufen.

 

Von der Stadtverordnetenversammlung sind nun sieben Aufsichtsratsmitglieder neu zu entsenden.

Neben Stadtverordneten können auch Beschäftigte der Gemeinde oder sachkundige Dritte als Aufsichtsratsmitglieder entsandt werden (§ 97 Abs. 2 BbgKVerf). Die Mitglieder des Aufsichtsrates sollen über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und fachliche Eignung verfügen (§ 97 Abs. 4 BbgKVerf).

 

Gemäß § 97 Abs. 1 und 2 BbgKVerf i.V.m. § 41 Abs. 2 BbgKVerf ergibt sich für die sieben von der Stadtverordnetenversammlung entsprechend den kommunalrechtlichen Regelungen in den Aufsichtsrat zu entsendenden Mitglieder folgende Sitzverteilung:

 

Sitze der Fraktionen = Zahl der Ausschusssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion

              Zahl der Mitglieder aller Fraktionen

 

Fraktion SPD    7 x 11/54 = 1,42 2 Sitze

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen  7 x 10/54 = 1,29 1 Sitz

Fraktion Die Linke     7 x   8/54 = 1,03 1 Sitz

 Fraktion CDU        7 x   6/54 = 0,77 1 Sitz

Fraktion DIE aNDERE      7 x   6/54 = 0,77 1 Sitz

 

         1 Sitz:

Fraktion AfD     7 x   3/54 = 0,38 Einigung/Losverfahren

Fraktion Freie Demokraten  7 x   3/54 = 0,38 Einigung/Losverfahren

Fraktion Freie FRAKTION   7 x   3/54 = 0,38 Einigung/Losverfahren

 

Fraktion Potsdam sozial gerecht  7 x   2/54 = 0,25 0 Sitze

Fraktion Mitten in Potsdam   7 x   2/54 = 0,25 0 Sitze

 

* Gemäß § 41 Abs. 2 Satz 5 BbgKVerf entscheidet bei gleichen Zahlenbruchteilen das Los, soweit die betroffenen Fraktionen keine Einigung erzielen.

 

Die Benennung von Nachrückern/Nachrückerinnen ist zu empfehlen für den Fall, dass während der Amtszeit des Aufsichtsrates eine Mandatsniederlegung erfolgen sollte. Die Nachbesetzung des Mandates könnte dann zeitnah erfolgen.

 

II. Rechtliche Grundlagen

 

Rechtliche Grundlagen für die Aufsichtsratsneubesetzung bilden die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) und der Gesellschaftsvertrag der Luftschiffhafen Potsdam GmbH.

 

§ 8 des Gesellschaftsvertrages der Luftschiffhafen Potsdam GmbH regelt die Bildung, Zusammensetzung und Amtsdauer des Aufsichtsrates.

 

Gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 6 BbgKVerf i.V.m. § 97 Absatz 1 und 2 BbgKVerf obliegt der Stadtverordnetenversammlung die Bestellung ihrer Vertreter in Unternehmen.

 

Die Beschlussfassung über Bestellungen von mehreren Gremienmitgliedern erfolgt gemäß § 41 Abs. 1 BbgKVerf mittels Wahl. Somit sind die gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages der Luftschiffhafen Potsdam GmbH von der Stadtverordnetenversammlung in den Aufsichtsrat zu entsendenden Mitglieder gemäß § 41 Abs. 4 BbgKVerf durch offenen Wahlbeschluss zu wählen.

 

Darüber hinaus sind bei der Auswahl und Benennung von Aufsichtsratsmitgliedern die von der Stadtverordnetenversammlung bzw. dem Hauptausschuss unter den Drucksachen (DS):

 

DS 08/SVV/0061  Public Governance Kodex der Landeshauptstadt Potsdam

DS 11/SVV/1001  Vergabe von Aufsichtsratsmandaten an Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung (empfohlene Verhaltensregeln)

DS 12/SVV/0278  Handlungskatalog für Mitglieder von Aufsichtsräten in städtischen Unternehmen bzw. Unternehmen mit städtischer Beteiligung der Landeshauptstadt Potsdam

DS 13/SVV/0830  Frauenanteil in Aufsichtsräten (Frauenanteil von 50 % angestrebt)

 

festgelegten bzw. empfohlenen Kriterien zur Besetzung von städtischen Aufsichtsratsmitgliedern zu beachten.

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