Antwort auf Kleine Anfrage - 24/SVV/0084-01

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Erläuterung

1. Liegt das orientierende Bodengutachten für den o.g. Standort vor? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

 

Zur eindeutigen Einschätzung der Altlastensituation wurde am Standort eine Orientierende Untersuchung gemäß Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung in Abstimmung mit der unteren Bodenschutzbehörde der Stadt Potsdam durchgeführt. Ziel der Untersuchung war es den Altlastenverdacht hinreichend zu bestätigen oder auszuräumen. Das Gutachten liegt seit Ende Mai 2020 vor.

Im Ergebnis wurde festgestellt, dass gemäß BBodSchV der Altlastenverdacht als ausgeräumt betrachtet werden kann und somit kein weiterer Handlungsbedarf besteht.

 

 

2. Liegt das Lärmschutzgutachten für den o.g. Standort vor? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

 

Die Schallimmissionsprognose aller Lärmquellen liegt seit Juni 2022 vor. Dabei wurde die Wirkung der Lärmquellen (vorhandener und geplanter Gewerbelärm, Verkehrslärm auf öffentlichen Straßen im Plangebiet und Sportanlagenlärm) auf schutzbedürftige Nutzungen innerhalb und außerhalb des Plangebietes untersucht.

Im Ergebnis der Berechnungen wurde folgendes festgestellt:

  • Der vorhandene Gewerbelärm auf der Rennstrecke ist an allen vorhandenen

Immissionsorten innerhalb und außerhalb des Plangebiets immissionsverträglich.

  • Zwischen der geplanten Gewerbefläche GE Nord und der Rennstrecke besteht

ein Immissionskonflikt durch das Training am Sonnabend. Dieser kann bewältigt

werden, indem schutzbedürftige Nutzungen auf dieser Fläche in abgewandter

Richtung von der Rennstrecke orientiert werden. Hierfür muss eine entsprechende Festsetzung im B-Plan getroffen werden. Bauliche Schutzmaßnahmen

sind nicht notwendig und würden einen unverhältnismäßig hohen Aufwand bedeuten.

  • Der Verkehrslärm auf der öffentlichen Straße im Plangebiet ist vollständig immissionsverträglich.
  • Der Sportanlagenlärm, der im Plangebiet entsteht, ist vollständig immissionsverträglich.

Die berechneten Lärmkontingente und Zusatzkontingente für die Gewerbeflächen berücksichtigen die vorhandene Nutzung durch die Rennstrecke als Vorbelastung. Diese Kontingente sind im B-Plan festzusetzen.

 

3. Liegt das auf den alternativen Standort angepasste Nutzungskonzept vor? Wenn nein, wann wird es vorliegen?

 

Das angepasste Nutzungskonzept liegt vor.

 

 

4. Werden die notwendigen Gespräche mit dem Grundstückseigentümer geführt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

 

Der Grundstückseigentümer hat im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung (Feb/März 2020) eine Stellungnahme zum Vorentwurf abgegeben. Kerninhalt war jeweils die Einbeziehung der Flurstücke 111, 115 und 116 der Flur 1 in den BP 19 mit entsprechender mehrseitiger Begründung. Insofern sind seine Interessen bekannt. In den letzten Monaten erfolgten Gespräche mit dem Eigentümer durch die Untere Bauaufsichtsbehörde.

 

 

5. Wie ist der Zeitplan zum geplanten Umzug des Kinderbauernhofes?

 

Zwischen dem Betreiber des Kinderbauernhofs, der Elterninitiative Spatzennest e.V., und der Verwaltung finden positive Abstimmungen zur Integration der Nutzungen des Spatzennest e.V. (inkl. beabsichtigter Erweiterungsinteressen) innerhalb des B-Plan 19 statt.

Mit der Festsetzung eines Sondergebietes im Bebauungsplan Nr. 19 „Ehemaliger Schießplatz“ soll eine rechtlich gesicherte Grundlage für die dauerhafte Nutzung des Kinderbauernhofs im Ortsteil Groß Glienicke geschaffen werden. Der weitere Zeitplan richtet sich nach dem Abschluss des Bebauungsplanes.

 

 

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