Anfrage - 24/SVV/0263

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Mit Stellungnahme vom 04.02.2021 hatte der  der Bereich 233 (Frau Aubel) auf meine Anfrage beim Oberbürgermeister u. a. mitgeteilt (siehe Anlage):

 

„…

Der Sportunterricht einzelner Klassen in der Preußenhalle wird voraussichtlich ab dem Schuljahr 2022/2023 aufgrund der Bautätigkeiten in der Regenbogenschule notwendig.

Um den Standort dauerhaft mit der angestrebten Zügigkeit zu betreiben, ist für den Aufwuchs die Bereitstellung von weiteren bzw. über den Bestand hinausgehenden Turnhallenkapazitäten erforderlich. Im Ortsteil Fahrland kann diese Kapazitätserweiterung nicht vor 2025 oder 2026 erfolgen, da hier zunächst Baurecht für einen entsprechenden Turnhallenneubau geschaffen werden muss.

Wie bereits telefonisch mitgeteilt, soll die Ertüchtigung der Halle zukünftig auch anderen Schulen, wie z.B. der Schule am Schloss oder bei Sanierungen von weiteren Bestandsturnhallen dienen.“ 

 

Verwiesen wird auch auf die Antworten zu den Drucksachen 21/SVV/0057, 21/SVV/0657, 22/SVV/0325 und 22/SVV/0720, wonach ab dem Schuljahr 2022 jeweils 25 Kinder und ab 2024/2025 50 Schulkinder in der Turnhallenhälfte unterrichtet werden müssen.

 

Durch diese Begründung wurde die Maßnahme zu einer pflichtigen Leistung und die Baumaßnahme überhaupt erst finanzierbar.

 

Zur Kontrolle der Verwaltung frage ich:

 

Wie stellt sich die Nutzung der Preußenhalle, ab wann durch die Regenbogenschule, die Schule am Schloss und anderer Schulen, Heute dar?

 

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Anlagen

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