Antrag - 24/SVV/0456

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Beschluss 23/SVV/1282 ist ungeändert umzusetzen, sodass die in städtischem Besitz befindlichen Flächen im Plangebiet am Griebnitzsee nach einem Gestaltungswettbewerb zeitnah für eine niedrigschwellige öffentliche Nutzung qualifiziert werden können. Damit soll kurzfristig dem Bedarf an Freizeitfächen, vor allem für Jugendliche, begegnet werden; mittel- und langfristig wird das Anliegen eines öffentlichen und durchgängigen Uferwegs am Griebnitzsee verfolgt. Die Finanzierung erfolgt aus Überschüssen der Sanierungsmaßnahmen in Babelsberg.

 

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Erläuterung

Mit der Mitteilungsvorlage 24/SVV/0417 gibt der Oberbürgermeister der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis, dass der Beschluss vom 6.12.2023 zum weiteren Vorgehen am Uferweg Griebnitzsee nicht umgesetzt werden soll, weil die “Finanzierung (…) aktuell nicht darstellbar” sei. Weitere Begründungen oder Belege werden nicht genannt.

Stadtverordnetenbeschlüsse sind keine Empfehlungen, sondern verbindliche Aufträge an die Verwaltung. Im vorliegenden Fall ist der beantragte Gestaltungswettbewerb zeitlich an das laufende Verfahren zum Bebauungsplan 174 gekoppelt. Konkret sollen die Ergebnisse des Gestaltungswettbewerbs in die frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf des B-Plans eingehen. Dieses Vorgehen wurde von der durch die Stadtverordnetenversammlung beauftragte Arbeitsgruppe Griebnitzsee vorgeschlagen. Eine Aussetzung oder Verschiebung des Gestaltungswettbewerbs würde die beabsichtigte Wirkung auf das B-Plan-Verfahren außer Kraft setzen. Zudem ist das Anliegen eines freien und durchgängigen Uferwegs kaum vermittelbar, wenn die Landeshauptstadt Potsdam nicht wenigstens bereit ist, die in ihrem Besitz befindlichen Flächen vor Ort für eine öffentliche Nutzung in geeigneter Weise zu qualifizieren.

 

Begründung der Dringlichkeit:

 

Die Mitteilungsvorlage 24/SVV/0417 wurde am 27.3.2024 und somit nach Antragsschluss für die Stadtverordnetenversammlung am 10.4.2024 erstellt. Eine Aussetzung des Gestaltungswettbewerbs hätte zur Folge, dass die geplante Einbeziehung der Resultate in die frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf des B-Plans 174 (geplant für Herbst 2024) nicht möglich wäre und somit die Erfolgsaussichten für einen rechtsgültigen Bebauungsplan verringert würden, zumal kurzfristig keine alternative Finanzierungsquelle zur Verfügung steht. Das Vorhaben eines öffentlich zugänglichen und durchgehenden Uferwegs würde somit in weite Ferne rücken.

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