Kleine Anfrage - 24/SVV/0771

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Erläuterung

Die Zweitwohnungssteuer ist eine der Möglichkeiten der Kommune um Einnahmen zu generieren. Im Zusammenhang mit der angespannten Finanzsituation der Landeshauptstadt Potsdam stelle ich dem Oberbürgermeister folgende Fragen.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

  1. Wie viele Zweitwohnungen wurden 2023 in Potsdam besteuert?
  2. Wie hoch waren die jährlichen Einnahmen durch die Zweitwohnungssteuer in Potsdam seit dem Inkrafttreten der Satzung? (Bitte in einer tabellarischen Aufschlüsselung angeben.)
  3. Wenn die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer der Landeshauptstadt Potsdam einen gestaffelten Steuersatz je nach Größe der Zweitwohnung enthalten würde, wie hoch wäre der zusätzliche Verwaltungsaufwand im Festsetzen und Kontrollieren der Steuer?
  4. Wenn die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer der LHP einen höheren Steuersatz für Zweitwohnungen die über die Hälfte des Jahres leer stehen enthalten würde, wie hoch wäre der zusätzliche Verwaltungsaufwand im Festsetzen und Kontrollieren der Steuer?
  5. Wie und mit welchen Personalressourcen wird die Anzeigepflicht und Festsetzung der Zweitwohnungssteuer aktuell kontrolliert?

 

 

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