Antwort auf Kleine Anfrage - 24/SVV/0894-01

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Erläuterung

 

  1. Welche Entschädigung (pro m² und total) hat die Landeshauptstadt Potsdam für das Wegerecht auf welcher Basis angeboten?

Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) hat für Wegerechte 37,50 €/m² zuzüglich einer Zerschneidungsentschädigung von 10 % angeboten.

 

  1. In welcher Höhe forderten die Kläger eine Entschädigung (pro m² und total)?

Die Eigentümer lehnten die Kaufangebote ab und äußerten dabei keine konkreten Wertvorstellungen. In einem Verfahren legten die Eigentümer ein Privatgutachten vor. Daraus ergeben sich höhere Werte. Im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage und der Veröffentlichung dieser, sowie dem Umstand, dass die Verfahren noch nicht beendet sind, können konkrete Werte hier nicht benannt werden. Der Fragesteller kann diese jedoch in Ausübung seines Akteneinsichtsrechts einsehen.

 

  1. Zu welcher Höhe des Entschädigungsanspruches (pro m² und total)  kommt das jüngst überreichte Gutachten?

Im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage und der Veröffentlichung dieser, sowie dem Umstand, dass die Verfahren noch nicht beendet sind, können konkrete Werte hier nicht benannt werden. Der Fragesteller kann diese jedoch in Ausübung seines Akteneinsichtsrechts einsehen. Eine Terminabstimmung zur Einsicht findet aktuell statt.

 

  1. Aus welchen guten Gründen hat der Oberbürgermeister die zu Beginn des Verfahrens, dem Vernehmen nach gegebenen, Hinweise auf unzureichende Entschädigungszahlungen ignoriert?

Etwaige Hinweise wurden nicht ignoriert. Erst mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg und dem auf die dort erfolgten Ausführungen basierenden Gutachten ergaben sich andere Bewertungsmaßstäbe. Im Vorfeld dessen wurden die im Enteignungsverfahren beauftragten Gutachter seitens der Enteignungsbehörde um Stellungnahme zu den Ausführungen im Urteil des OLG Brandenburg gebeten. Diese blieben bei ihrer Auffassung.

 

  1. Mit welchen Entschädigungszahlungen muss die Landeshauptstadt Potsdam für Wegerechte des weiteren Verfahrens grob überschlägig nach in Summe rechnen?

Es gilt hier das zu Ziffer 3 Gesagte entsprechend.

 

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