Antrag - 19/SVV/1267

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Beschlussvorschlag


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Potsdam dahingehend zu ändern, dass Jagdgebrauchshunde mit Brauchbarkeitsprüfung grundsätzlich von der Hundesteuer befreit sind. Unabhängig davon, wo der Jagdausübungsberechtigte mit ltigem Jagdschein die Jagd ausübt.

 

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Erläuterung


Begründung:

 

In Absatz 3d) §4 der Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Potsdam ist die Steuerbefreiung von Jagdgebrauchshunden geregelt. Derzeit werden Hunde von der Steuer befreit, die erfolgreich eine Gebrauchsprüfung abgelegt haben und deren Halter einen gültigen Jagdschein besitzen. Die Einschränkung, dass die Jagd überwiegend auf dem Gebiet der Stadt Potsdam erfolgen muss, schließt den Großteil der Jägerinnen und Jäger mit Gebrauchshund von dieser Steuerbefreiung aus. Denn der überwiegende Teil von Potsdam ist ein befriedeter Bezirk. Das bedeutet, dass eine Jagdausübung in Potsdam nicht erfolgen kann. Somit können derzeit so gut wie keine Steuerbefreiungsanträge genehmigt werden.

Die derzeitige Satzung ist somit weder praxistauglich noch gerecht und dient nicht dem Naturschutz. „Jagd ohne Hund ist Schund!“ lautet eine inoffizielle Jagdregel. Insbesondere, da es sich bei geprüften Jagdhunden um sehr gut ausgebildete Hunde handelt. Eine Gebrauchsprüfung erfolgreich abzulegen, verlangt den Hunden sowie den Besitzern sehr viel Zeit und Engagement ab. Denn Jagdgebrauchshunde ermöglichen eine waidgerechte Jagd, die insbesondere dem Naturschutz dient.

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Anlagen

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