Kleine Anfrage - 20/SVV/0216

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Beschlussvorschlag

Bereits in den vergangenen Jahren hat es immer wieder Anläufe gegeben, eine direkte fußufige Verbindung vom Habichtweg Richtung Kirschallee zu ermöglichen. Insbesondere für viele Schulkinder würde eine direkte Durchwegung den Schulweg nicht nur verkürzen, sondern vor allem sicherer machen. Im Moment müssen alle Schulkinder über die Potsdamer Straße ihren Schulweg bestreiten. Gerade in der Hauptverkehrszeit birgt die Potsdamer Straße etliches Gefahrenpotenzial für die Kleinsten im Straßenverkehr. Momentan wird ein wilder Weg durch Anwohner als Direktverbindung genutzt, um neben der Schule vor allem die Angebote im Bornstedter Feld zu nutzen. Die Verwaltung führte mit DS 19/SVV/0326 aus, dass grundsätzlich die planungsrechtlichen Ziele des BPlan Nr. 14A "Habichtweg/Kirschallee" bestehen bleiben.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

  1. Wurden seit der Beantwortung der Kleinen Anfrage (DS 19/SVV/0326) weitere Schritte der Verwaltung zur Realisierung einer fußufigen Verbindung in diesem Bereich unternommen?

 

Seit der Beantwortung der DS 19/SVV/0326 wurden seitens der Verwaltung keine weiteren Schritte mehr unternommen, um den Weg rechtlich zu sichern. Grund dafür ist die bisherige Rückmeldung sowie Positionierung in dieser Angelegenheit seitens der betroffenen Wohnungseigentümergemeinschaft. So wurden die insgesamt 261 Wohnungseigentümer individuell angeschrieben und gebeten, der Sicherung des Weges zuzustimmen. Von den angeschriebenen Eigentümern lehnten 26 Eigentümer das Wegerecht ab, 34 Eigentümer stimmten dem Wegerecht zu und die restlichen 201 Eigentümer reagierten gar nicht oder die Anschreiben kamen als unzustellbar zurück. Insbesondere unter Berücksichtigung der 26 klaren Ablehnungen zu dem Wegerecht können die Verhandlungen als gescheitert betrachtet werden, denn um das Wegerecht zugunsten der LHP grundbuchlich sichern zu können, müssen alle 261 Eigentümer zustimmen.

 

  1. Wann haben die letzten Gespräche mit der Eigentümergemeinschaft stattgefunden?

 

Die letzten Gespräche (Anschreiben) haben im Jahr 2019 stattgefunden.

 

  1. Gibt es im Bereich ein Areal, bei dem ein Wegerecht möglich ist?

 

Nein, in diesem Bereich gibt es keine weiteren Areale, bei denen eine Wegeführung ohne die Inanspruchnahme privater Grundstücke möglich wäre. Zudem würde es für einen anderen Wegeverlauf keine planungsrechtliche Festsetzung (B-Plan) geben, so dass die LHP keine Rechtsgrundlage hätte, um mit Privateigentümern diesbezüglich in Kontakt zu treten.

 

  1. Welche Probleme bei der Gewährung eines Wegerechtshrten seinerzeit zu den ergebnislosen Gesprächen?

 

Die Ablehnungen wurden seinerzeit nicht konkret begründet, sondern nur vage umschrieben bzw. angedeutet, insofern kann nur über die tatsächlichen Beweggründe der Ablehnungen spekuliert werden. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass seitens der Eigentümer von erheblichen Beeinträchtigungen (Lärm und Schmutz) durch den Schulwegverkehr ausgegangen wird, welche sich negativ auf die Wohnqualität sowie damit verbundene Werthaltigkeit der Eigentumswohnungen auswirkt.

 

  1. Welcher Zeithorizont wäre bei einer Realisierung als realistisch anzusehen?

 

Ob und wann eine Herstellung des Weges erfolgen kann, ist derzeit nicht absehbar. Insofern können auch keine Angaben zu einem möglichen Zeithorizont für eine Realisierung gemacht werden.

Grundsätzlich stellt sich vielmehr die Frage, ob unter Berücksichtigung der großen Eigentümeranzahl verbunden mit den konkreten Ablehnungen sowie durch immer wieder stattfindende Veräerungen einzelner Eigentumswohnungen und der dadurch einhergehenden permanenten Dynamik in der Eigentümerstruktur jemals eine einvernehmliche Einigung mit der gesamten Eigentümergemeinschaft erzielt werden kann. Denn um das Wegerecht zugunsten der LHP grundbuchlich sichern zu können, müssen alle 261 Eigenmer zustimmen. Ob die planungsrechtlichen Festsetzungen ausreichen, um das Wegerecht notfalls auch zwangsweise zu sichern, ist hingegen unter Berücksichtigung der jüngsten Rechtsprechung ebenfalls äerst fraglich.

 

Seitens der Verwaltung werden daher aktuell keine Möglichkeiten gesehen, das Wegerecht mittel- bis langfristig zugunsten der LHP sichern zu können

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