Kleine Anfrage - 20/SVV/0538

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Beschlussvorschlag

Durch die Corona-Pandemie wurden mit der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg und mit den verschiedenen Allgemeinverfügungen der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) viele gesellschaftliche/berufliche Bereiche stark eingeschränkt. Zudem war die LHP - insbesondere - zu Beginn der Pandemie mit den eigenen Maßnahmen deutlich schneller, als die Beschlüsse auf Landesebene (u.a. bei der Schließung der Grünflächen). Zudem gab es anfänglich Verunsicherungen bei Einzelhändlern bei Ausnahmen in der LHP. Derzeit werden Stimmen laut, dass die LHP wg. der eigenen Maßnahmen mit Schadenersatzforderungen behelligt werden. 

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

 

  1. Wie viele Schadensersatzforderungen sind ggü. der LHP angezeigt worden (Bitte Gründe sowie die Gesamtanzahl sowie Gesamthöhe aufzeigen)?

 

Der Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Recht und Versicherungen, wurden bisher fünf Schadensersatz-forderungen angezeigt. Die Gründe für die Forderungen ergeben sich aus der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung. Eine Aufstellung der Kosten ist durch die Antragsteller bisher nicht erfolgt.

 

  1. Welche zusätzlichen Maßnahmen - neben denen des Bundes und Landes - hat die LHP bisher auf den Weg gebracht?

 

Die LHP hat den betroffenen Steuerpflichtigen, ohne strenge Anforderungen bei der Prüfung der Voraussetzungen, Stundungen oder auch Herabsetzungen der Gewerbesteuervorauszahlungen gewährt. Dies erfolgte in analoger Anwendung der Grundsätze des BMF-Schreibens vom 19.03.2020 zu steuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus und in Anlehnung an den dazu gegebenen Empfehlungen des Deutschen Städtetages vom 20.03.2020 sowie den ergänzenden Empfehlungen hinsichtlich der Grundbesitzabgaben vom 07.04.2020.

 

Die LHP hat des Weiteren einen Notfallfonds zur Soforthilfe für Kultur- und Sportinstitutionen, die durch die Corona-Krise und die zur Eindämmung angeordneten Maßnahmen existenzgefährdet sind, aufgelegt. Pro Antragsteller werden maximal 10.000 zugewendet, insgesamt stehen 200.000 €r das Haushaltsjahr 2020 zur Verfügung.

 

 

Der Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration hat im Rahmen der Unterbringung Geflüchteter und der Hilfen für Wohnungslose zudem die folgenden Maßnahmen auf den Weg gebracht:

 

  • Verlängerung der Winterhilfe für Wohnungslose,
  • frühzeitige Aufnahme von Maßnahmen zur veränderten Unterbringung von Geflüchteten, die den Risikogruppen für schwere Krankheitsverläufe angehören,
  • in Abstimmung mit den Trägern der Flüchtlingseinrichtungen erfolgte frühzeitig eine veränderte Besucherregelung,
  • fhzeitige Verstärkung des Wachschutzes zur Durchsetzung und Kontrolle der Besucher-regelungen,
  • fhzeitige Verstärkung der Reinigung von Gemeinschaftsflächen in den Flüchtlingseinrichtungen sowie
  • zeitweise Anmietung zusätzlicher Ferienunterkünfte für Obdachlose und Geflüchtete.

 

Im Geschäftsbereich 2 Bildung, Kultur, Jugend und Sport wurde die Lebensmittelversorgung für bedürftige Kinder organisiert, die in den Schulen ein kostenloses Mittagessen erhielten.

 

  1. Wie viele Mittel hat die LHP für die Bewältigung der Corona-Pandemie im aktuell beschlossenen Haushalt bereitgestellt?

 

Gemäß SVV-Beschluss (20/SVV/0431) wurden zur Bewältigung der direkten Auswirkungen der Corona-Pandemie für die Jahre 2020 und 2021 jeweils 700.000 EUR Mehraufwendungen eingeplant. Davon werden in den Jahren 2020 und 2021 jeweils 500.000 EUR für den Corona-Verwaltungsstab (über den GB 3) zur Verfügung gestellt. Zudem stehen für beide Jahre je 200.000 EUR für den GB 2 als Corona-Notfall- und Unterstützungsfonds zur Verfügung.

 

Über den Geschäftsbereich 2/FB 24Kultur und Museum“ wird die Zahlung von Ausfallhonoraren vorbereitet und als Beschlussvorlage eingebracht. Darüber hinaus stehen im Produkt „Fachbereichsleitung Kultur und Museum“ im Jahr 2020 505.300 EUR und im Jahr 2021 639.900 EURr zusätzliche kulturelle Projekte zur Verfügung, die auch für Corona-bedingte Aufwände genutzt werden können.

 

  1. Wie hoch sind derzeit die Einnahmeausfälle des ViP?

 

Der VIP hatte seit Beginn der Eindämmungsmaßnahmen, wie andere Verkehrsbetriebe in Deutschland auch, einen deutlichen Rückgang der Fahrgäste zu verzeichnen. Vor diesem Hintergrund ist von Einnahmeausfällen auszugehen.

 

Die Einnahmeausfälle für die Monate rz, April und Mai 2020 belaufen sich auf ca.1,8 Mio. EUR im Vergleich zu den selbigen Monaten im Jahr 2019. Der ViP hat für das Jahr 2020 eine Prognose erstellt, um die Einnahmeverluste bis zum Jahresende 2020 zu ermitteln. Im best-case gehen die Berechnungen davon aus, dass in Summe mindestens 4 Mio. EUR kassentechnische Einnahmen fehlen werden. Dabei wurde vorausgesetzt, dass die Einnahmen in den kommenden Monaten wieder signifikant ansteigen und ab Oktober 2020 das Vorjahresniveau erreichen würden.

 

  1. Welche weiteren Maßnahmen (bspw. Unterstützungsfonds/Kulturpaket) plant die LHP derzeit?

 

Die LHP hat eine Beschlussvorlage zur Gewährung von Ausfallhonoraren (siehe Frage 3) r selbständige Lehrkräfte der Musikschule sowie Künstlerinnen und Künstler, die aufgrund der mit der Corona-Krise verbundenen Einschränkungen bereits vertraglich vereinbarte Leistungen nicht erbringen konnten, erarbeitet und in den Geschäftsgang gegeben. Eine Entscheidung in der Frage durch den Hauptausschuss wird am 24.06.2020 erwartet.

 

Zudem arbeitet die Landeshauptstadt Potsdam an der Umsetzung des Konjunkturpakets des Bundes und dem kommunalen Rettungsschirm des Landes Brandenburg für die Landeshauptstadt Potsdam.

 

 

Zuständigkeit: Geschäftsbereich Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit

 

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