Kleine Anfrage - 20/SVV/0578

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Beschlussvorschlag

In der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Sport am 2. Juni 2020 berichtete der Werkleiter des KIS über die Auswirkungen der IT-Krise für den Schulbau. Gepaart mit der Corona-Pandemie musste der Zeitplan bei Planungen angepasst werden. U.a. waren durch die Nichtnutzung der Vergabeplattform Ausschreibungen nicht möglich. Im Ausschuss für Bildung und Sport wurde explizit der Standort Gagarinstraße angesprochen.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

  1. Welche Bauvorhaben haben sich aufgrund der IT-Krise in der Landeshauptstadt Potsdam verzögert (bitte die konkreten Vorhaben)?

 

Bei den Bauvorhaben des Kommunalen Immobilien Service waren von der IT-Krise insbesondere die Ausschreibungs- und Vergabeprozesse sowie die Projektkommunikation betroffen. Letztere konnte insbesondere durch den persönlichen Einsatz der Projektleitungen weitestgehend kompensiert werden. Durch die Unterbrechung der Ausschreibungs- und Vergabeprozesse kommt es insbesondere beim Projekt „Schulzentrum Gagarinstraße“ zu spürbaren Verzögerungen. Nach jetziger Einschätzung verschiebt sich der Abschluss des letzten Bauabschnitts (Sanierung u. Erweiterung Bestandsgebäude) von Schuljahresbeginn 2020/21 spätestens auf die Winterferien 2021. Bei anderen Projekten führen die Auswirkungen durch den IT-Ausfall, nach derzeitigem Kenntnisstand, zu keiner Korrektur der Projektziele (Fertigstellungstermine).

 

  1. Welche Auswirkungen haben diese Verzögerungen für das jeweils geplante Bauprojekt?

 

Beim Projekt „Schulzentrum Gagarinstraße“ verzögert sich die ursprünglich für den Schuljahresbeginn 2020/21 vorgesehene Fertigstellung des letzten Bauabschnittes spätestens auf die Winterferien 2021. Wesentliche Auswirkungen auf den Schulbetrieb sind hierdurch nicht zu erwarten, da für das Schuljahr 2020/21 bereits jetzt ausreichende Raumkapazitäten zur Verfügung stehen.

 

  1. Welche weiteren Vorhaben/Projekte haben sich aufgrund der IT-Krise verzögert oder sind gestrichen worden (bitte die konkreten Vorhaben/Projekte)?

 

Im Bereich von stadtplanerischen Planungen und Konzepten haben sich zwar durch die IT-Einschränkungen keine unmittelbaren Auswirkungen ergeben; nachhaltige Einschränkungen insbesondere im Ersatz von Präsenz-Veranstaltungen durch etwaige digitale Beteiligungs- und Diskussionsformate, haben jedoch unter den aktuellen Bedingungen der Corona-Pandemie notwendige Verfahrensveränderungen und somit Verzögerungen nach sich gezogen. Andernorts gehandhabte Möglichkeiten des Ausweichens auf digitale Angebote konnten wegen der erheblichen Bindung von Kapazitäten für die Rückkehr zu einem geregelten IT-Betrieb und fehlende sicherheitstechnische Voraussetzungen nicht eingesetzt werden.

 

Beispielhaft betroffen ist die Erstellung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK), aber auch solche Bebauungsplanverfahren, bei denen Ansprüche der Beteiligung über den gesetzlichen Standard öffentlicher Auslegungen hinausgehen.

 

  1. Sind der Landeshauptstadt Potsdam aktuell in den unter Frage 1 und 3 benannten Vorhaben/Projekte zusätzliche Kosten entstanden?

 

Aktuell können beim Projekt „Schulzentrum Gagarinstraße“ noch keine zusätzlichen Kosten der Projektverzögerung unmittelbar zugeordnet werden.

 

Bei den stadtplanerischen Planungen und Konzepten sind monetäre Nachteile bislang nicht entstanden, mögliche „Kosten“ ergeben sich erst aus der zeitlichen Verzögerung und der längeren Bindung von Verwaltungskapazitäten für die laufenden Projekte.

 

  1. Erwartet die Landeshauptstadt Potsdam für die unter Frage 1 und 3 benannten Vorhaben/Projekte     zusätzliche Kosten?

 

In wieweit und in welcher Höhe beim Projekt „Schulzentrum Gagarinstraße“ ggf. zusätzliche finanzielle Aufwendungen erforderlich sein werden, kann erst in der Schlussphase des Projektes eingeschätzt werden.

 

Bei den stadtplanerischen Planungen und Konzepten konzentrieren sich die Bemühungen um eine Anpassung der Verfahrensdurchführung auf Lösungen, die bei den extern beauftragten Dienstleistern kostenneutral erbracht werden können. Es besteht derzeit die Erwartung, die Auswirkungen im Wesentlichen auf die zeitliche Verzögerung begrenzen zu können.

 

 

 

Zuständigkeit: Geschäftsbereich Finanzen, Investitionen und Controlling / Zuständigkeit: Kommunaler Immobilien Service

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