Kleine Anfrage - 20/SVV/0589

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Beschlussvorschlag

Im Ausschuss für Bildung und Sport wurde am 2. Juni 2020 durch den zuständigen Schulrat über das aktuelle Ü7-Verfahren berichtet. Demnach waren bereits nach dem Erstwunschverfahren, einige Gesamtschulen, die Montessoriooberschule und fast alle Gymnasien übernachgefragt. Die Ausführungen haben sehr deutlich aufgezeigt, dass der Wunsch eines 12jährigen Schulabschlusses bei Potsdamer Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern sehr groß ist. Gleichzeitig verweis der Schulrat auf eine Empfehlung durch ihn an den Potsdamer Schulträger. Zudem wies er - durch den "Potsdamer gesamtschulweg" auf das Ü11-Verfahren hin, welches nach Abschluss des Schuljahres noch einige Unwägbarkeiten bietet. Es gilt die Vorgabe, dass alle Gesamtschulen mindestens 40 Schüler vorweisen müssen, um eine Jahrgangsstufe 11 einrichten zu können. Erfüllt eine Gesamtschule zweimal hintereinander diese Vorgaben nicht und kann damit keine Jahrgangstufe 11 einrichten, wird ihr gemäß § 103 des Brandenburgischen Schulgesetzes der Status als Gesamtschule aberkannt.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

  1. Braucht die Landeshauptstadt Potsdam unter Beachtung der Darstellungen des Schulrates ein weiteres Gymnasium?

 

Bereits in dem aktuellen Schulentwicklungsplan wurde der Bedarf für ein weiteres Gymnasium in Potsdam festgehalten (Standort Schule am Nuthetal 10/30). Ob weitere Plätze / Erweiterungen / Standorte darüber hinaus erforderlich sein werden, wird die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung zeigen.

 

Darüber hinaus muss den rechtlichen Rahmenbedingungen des Ü7-Verfahrens Rechnung getragen werden (siehe 2.).

 

  1. Welche Empfehlung zum Schultyp hat der Schulrat der Landeshauptstadt Potsdam in der Diskussion um ein weiteres Gymnasium gegeben?

 

Der Schulrat hat darauf hingewiesen, dass anhand des zahlenmäßig erfassten Anwahlverhaltens der vergangenen Jahre davon ausgegangen werden muss, dass der Bedarf an Gymnasialplätzen ähnlich hoch bleibt bzw. noch größer wird. In diesem Zusammenhang verwies er auf die rechtlichen Rahmenbedingungen, die beinhalten, dass bei rein gymnasialem Erst- und Zweitwunsch nicht ein Gesamtschulplatz als Alternative angeboten werden kann. Der Schulträger und das Staatliche Schulamt stimmten dann ab, wie die Bedarfe im anstehenden Schuljahr gedeckt werden. Hier wurde die Lösung der einmaligen Errichtung eines zusätzlichen Zuges zunächst am Hannah-Arendt-Gymnasium und dann am Helmholtz Gymnasium entwickelt.

 

  1. An welchem Standort kann sich die Landeshauptstadt Potsdam dieses Gymnasium vorstellen?

 

Potenzielle Standorte für weiterführende Schulen werden im Rahmen der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung geprüft (siehe 1.) und je nach Eignung in den Katalog der Potenzialflächen aufgenommen.

 

  1. Welche Gesamtschulen haben die Vorgaben (40 Schüler) in den letzten Jahren nicht erfüllt?

 

In den letzten Schuljahren haben alle Potsdamer Gesamtschulen diese Vorgabe erfüllt.

 

  1. Sieht die LHP an Potsdamer Schulstandorten derzeit ein Problem bzgl. der Vorgaben nach § 103 Brandenburgisches Schulgesetz?

 

Da bisher noch keine Schule die Vorgabe von 40 SclerInnen unterschritten hat, wird die Frage mit dem Blick nach vorn beantwortet.

r neu gegründete Schulen kann die Vorgabe von mind. 40 SchülerInnen z.B. problematisch werden, wenn sie mit zu wenigen SchülerInnen starten und dann die Sekundarstufe II nicht aus der eigenen Schülerschaft heraus aufstellen können.
Aber auch eine zu geringe Anwahl kann bei Bestandsschulen zu der gleichen Problemstellung führen.

 

Darüber hinaus muss darauf geachtet werden, dass die Gesamtschulen nur zu einem Drittel nach Eignung SchülerInnen für den Bildungsgang „Allgemeine Hochschulreife“ (AHR) und zu zwei Dritteln nach Wohnortnähe für die Bildungsgänge Fachoberschulreife (FOR) und Erweiterte Berufsbildungsreife (EBR) aufnehmen können. Sollte der Anteil der SchülerInnen im Bildungsgang AHR an einzelnen Gesamtschulen größer als ein Drittel sein, gefährdet das potentiell die Bildung einer Sekundarstufe II an anderen Gesamtschulen. Diese würden dann vor der Herausforderung stehen, die Vorgabe von mindestens 40 SchülerInnen jedes Jahr zu erfüllen.

 

 

Zuständigkeit: Geschäftsbereich Bildung, Kultur, Jugend und Sport

 

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