Kleine Anfrage - 20/SVV/0598

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Beschlussvorschlag

Das Wohngebiet in der Thaerstraße ist deutlich mit dem Verkehrszeichen 325.1 als „verkehrsberuhigter Bereich“ kenntlich gemacht. Demnach gilt im gesamte Wohngebiet u.a., dass Kinderspiele überall erlaubt sind sowie der Fahrzeugverkehr Schrittgeschwindigkeit einhalten muss. Am Beginn des Wohngebiets (Höhe Thaerstraße 35) ist dies immer wieder ein Ärgernis. Anwohner haben begonnen, mit eigenen Hinweisen auf die Schrittgeschwindigkeit aufmerksam zu machen.

 

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

 

Einleitend ist mitzuteilen, dass durchgeführte Messungen keine signifikanten Geschwindigkeitsüberschreitungen ergeben haben. Die polizeiliche Unfallstatistik der vergangenen Jahre weist darüber hinaus das gesamte Wohngebiet als besonders unfallunauffällig aus.

 

 

  1. Welche zusätzlichen Maßnahmen sieht die Verwaltung, um Schrittgeschwindigkeit im Wohngebiet durchzusetzen?

 

Der verkehrsberuhigte Bereich im WG Thaerstraße ist mit den entsprechenden Verkehrszeichen ordnungsgemäß ausgewiesen, die Verkehrszeichen sind gut wahrnehmbar. Zusätzliche verkehrsorganisatorische Maßnahmen (Beschilderung/Markierung) oder aber auch nichtamtliche Hinweisschilder sind im amtlichen und bundeseinheitlichen Verkehrszeichenkatalog in verkehrsberuhigten Bereichen nicht existent. Auch in der straßenbaulichen Gestaltung wird der verkehrsberuhigte Bereich eindeutig wiedergegeben. Neben ordnungsbehördlichen Überwachungen der Geschwindigkeit sind keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich. 

 

  1. Wie sieht die Verwaltung den Einsatz von Geschwindigkeitsschwellen jeweils im Eingang des Wohngebiets?

 

Der Einsatz von Fahrbahnschwellen, die geeignet sind die Fahrgeschwindigkeiten auf Schrittgeschwindigkeit zu reduzieren, wird von der Verwaltung als Straßenbaulastträger aus Verkehrssicherheitsgründen abgelehnt, denn:

-          sie beeinträchtigen auch und besonders Rettungs- und Feuerwehreinsätze

-          sie beeinträchtigen dort auch Rad- und Rollstuhlfahrer (speziell bei Schnee- und Eisglätte)

-          sie behindern Straßenreinigung und Winterdienst

-          sie führen zur erhöhten Lärmemission bei Überfahrungen und damit zur vermehrten Lärmbelästigung der Bewohner

Schadensersatzforderungen gegenüber dem Straßenbaulastträger nicht ausgeschlossen.

 

  1. Wie sieht die Verwaltung den Einsatz von „Speed Displays“ jeweils am Eingang des Wohngebiets?

 

Diese Anzeigen stellen kein probates Mittel dar, Schrittgeschwindigkeiten zu erreichen.

 

Ein langfristiger Nutzen von z.B. „Speed Displays“ konnte bisher in keiner wissenschaftlichen Untersuchung nachgewiesen werden. Nur beim kurzzeitigen Einsatz wurden entsprechende Geschwindigkeitsreduzierungen nachgewiesen. Je länger jedoch diese Anzeigen in Betrieb waren, umso mehr hat sich das vorherige Geschwindigkeitsniveau wiedereingestellt.

 

  1. Besteht die Möglichkeit des Anbringens eines sichtbaren Hinweises auf der Fahrbahn?

 

Ein sichtbarer Hinweis bzw. die Applikation des Verkehrszeichens auf der Fahrbahn sind unzulässig und daher nicht möglich.

 

  1. Welche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung sind in Potsdam derzeit im Einsatz?

 

Verkehrsrechtlich ist die eindeutige Ausweisung (Verkehrszeichen) von verkehrsberuhigten Bereichen die wichtigste Maßnahme, die Verkehrsteilnehmern darüber zu informieren. Diese verkehrsrechtlichen Maßnahmen werden durch straßenbauliche Gestaltungen (Zu- und Ausfahrt über abgesenkte Bordsteine, Fahrbahneinengungen, niveaugleicher Ausbau der Verkehrsanlagen im Bereich) unterstützt.

 

(Plateau-) Aufpflasterungen sind zwar auch noch im Einsatz, aufgrund der o.g. Nachteile werden diese jedoch aktuell nicht mehr hergestellt.

 

 

Zuständigkeit: Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt

 

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