Kleine Anfrage - 20/SVV/0842

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Beschlussvorschlag

Vor fast einem Jahr hat die Bundesregierung den “Digital Pakt Schule" beschlossen.

Derzeit sind die Schulen in besonderer Weise digital herausgefordert. Von jetzt auf gleich mussten Lehrer, Schüler und Eltern sich mit unbekannten Clouds und IT-Systemen auseinandersetzen. Es fehlen digitale Endgeräte und Know-how. Hinzu kommen die verschiedenen Kommunikationswege der einzelnen Schulen. Von Videokonferenzen, Emails hin zum modernen Cloud-System. Für alle beteiligten - Lehrer, Schüler und Eltern - war und ist diese Situation stark herausfordernd.

Vor geraumer Zeit haben wir im Ausschuss Bildung und Sport den aktuellen Stand der Umsetzung „Digital Pakt Schule“ erfragt. Diese Antwort ist noch immer offen. Durch die Corona-Pandemie haben sich weitere Fragen ergeben, die wir in diesem Zusammenhang beantworten haben möchten.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

1)      Haben alle Schulen in Potsdam bereits ein Medienkonzept eingereicht? Wenn nein, welche Schulen fehlen noch? (Bitte um detaillierte Darstellung der Schulen die eingereicht, mit Datumsangabe bzw. nicht eingereicht haben)

 

Es haben alle Potsdamer Schulen Medienentwicklungspläne erstellt und beim Schulträger eingereicht. Aktuell werden noch mit zwei Potsdamer Schulen letzte Rücksprachen getroffen.

 

2)      Bis wann sind Schulen aufgefordert ihr Medienkonzept einzureichen?

 

Um eine Bewilligung aus dem Schulträgerbudget bis zur Höhe des jeweiligen Budgetbetrags zu erhalten, muss die Einreichung der Medienentwicklungspläne bis zum 30. September 2020 erfolgen. In begründeten Fällen und mit Zustimmung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) ist eine Einreichung der Anträge bei der Bewilligungsbehörde bis zum 31. Dezember 2020 möglich.

 

3)      Wie hoch ist die Summe der Mittel, die die Landeshauptstadt Potsdam beim Land Brandenburg beantragt hat oder werden die Gelder prozentual zugewiesen? (Bitte um detaillierte Darstellung)

 

Nach Punkt 5.5 der Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Umsetzung des DigitalPakts Schule 2019 2024 (Richtlinie DigitalPakt Schule) vom 31. Juli 2019 ergibt sich die Höhe der maximal möglichen Gesamtzuwendung je Zuwendungsempfänger aus der Anlage 1 zu dieser Richtlinie (Schulträgerbudget). Der Fördersatz beträgt grundsätzlich bezogen auf die einzelne Maßnah­me bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Der Eigenanteil beträgt mindestens zehn Prozent.

 

Die maximale Fördersumme, welche die LHP im Rahmen des DigitalPaktes Schule erhalten kann, beträgt 9.474.707 €. Ziel der LHP ist es, diese Fördersumme in voller Höhe zu beantragen.

 

Da die Schulträgerbudgets gem. Punkt 6.3 der Richtlinie DigitalPakt Schule für die staatlichen allgemeinbildenden Schulen und Oberstufenzentren getrennt voneinander zu betrachten sind, ergeben sich folgende Schulträgerbudgets und Gesamtfinanzierungen:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam erhält aus dem DigitalPakt Schule maximal 8.073.533,00 €r 43 allgemeinbildende Schulen und maximal 1.401.174,00 €r die drei Oberstufenzentren, was in der Summe ein Schulträgerbudget in der Höhe von maximal 9.474.707,00 € ergibt. Dabei setzt sich bei den allgemeinbildenden Schulen das Schulträgerbudget aus der Anzahl der Schülerinnen und Schüler sowie einem Sockelbetrag von 20.000 € pro Schule zusammen. Bei der Berechnung des Schulträgerbudgets an den Oberstufenzentren entfällt der Sockelbetrag pro Schule.

 

Darüber hinaus ist zur Umsetzung des DigitalPakts ein Eigenanteil von 10% erforderlich, welcher von der Stadt Potsdam getragen wird. Wird der Eigenanteil zum Schulträgerbudget für alle Schulen addiert, ergibt sich eine Gesamtfinanzierungssumme von maximal 10.422.177,70 €r investive Maßnahmen an den allgemeinbildenden Schulen und Oberstufenzentren. 

 

8.073.533,00 €  Schulträgerbudget für alle allgemeinbildenden Schulen

+ 807.353,30 €      10%-iger Eigenanteil für alle allgemeinbildenden Schulen

8.880.886,30 € Gesamtfinanzierung aller allgemeinbildenden Schulen

 

1.401.174,00 €  Schulträgerbudget für alle Oberstufenzentren

+ 140.117,40 €      10%-iger Eigenanteil für alle Oberstufenzentren

1.541.291,40 € Gesamtfinanzierung aller Oberstufenzentren

 

 

4)      Wie werden die Gelder konkret in Potsdamer Schulen verteilt? (Bitte um detaillierte Darstellung)

 

Die Mittel werden in Abhängigkeit von den notwendigen Baumaßnahmen (Infrastruktur, WLAN u. a.) und den bestehenden Bedarfen an IT-Ausstattung auf Basis der geprüften Medienentwicklungspläne je Schule beantragt.

 

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg stellt den staatlichen allgemeinbildenden Schulen und Oberstufenzentren die unter der Anlage 1 der Richtlinie dargestellten maximal möglichen Schulträgerbudgets für investive Maßnahmen im Rahmen des DigitalPakts Schule zur Verfügung (vgl. hierzu die Ausführungen unter Frage 3).

 

Die Verteilung der einzelnen Budgets an den allgemeinbildenden Schulen liegt lt. o. g. Richtlinie im Ermessen des Schulträgers. Davon ausgenommen ist ein Sockelbetrag in der Höhe von 20.000 € je Schule.

 

Auch an den Oberstufenzentren kann der Schulträger über die Verteilung der gemäß Anla­ge 1 der o.g. Richtlinie ausgewiesenen Budgets nach eigenem Ermes­sen ent­scheiden. Einen Sockelbetrag gibt es hier jedoch nicht.

 

Aufgrund der o. g. Ausführungen werden die in der Anlage 1 der o.g. Richtlinie ausgewiesenen Budgets pro allgemeinbildender Schule und pro Oberstufenzentrum deutlich von den tatsächlichen Budgets abweichen.

 

5)      An welche Schulen wurden bereits Fördergelder ausgezahlt? (Bitte um detaillierte Darstellung je Schule)

 

Als Antragsteller überprüft der Schulträger die von den Schulen erstellten Konzepte zur Sicherstellung von Betrieb, Support und Wartung. Sobald der Prozess der Antragsvorbereitung und Antragsstellung abgeschlossen ist, wird die Landeshauptstadt Potsdam die Anträge bei der ILB einreichen. Die Antragstellung ist bis Ende Dezember 2020 möglich. Darüber hinaus basiert der DigitalPakt Schule auf dem Erstattungsprinzip, so dass die Auszahlung der Fördergelder erst nach dem erfolgreichen Abschluss der beantragen Fördermaßnahmen erfolgt, was voraussichtlich an einem Teil der Potsdamer Schulen 2021 der Fall sein wird. Die Auszahlungen erfolgen grundsätzlich an den Schulträger und nicht an die Schulen.

 

 

Zuständigkeit: Geschäftsbereich Bildung, Kultur, Jugend und Sport und Geschäftsbereich Zentrale Verwaltung

 

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