Kleine Anfrage - 20/SVV/0843

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Beschlussvorschlag

Aufgrund der Corona-Pandemie hat der Bund noch einmal 500 Mio €r digitale Endgeräte zur Verfügung gestellt. Aus einer Pressemitteilung vom 19.05.2020 des MBJS haben wir erfahren, dass das Land Brandenburg aus diesem Topf 15 Mio. Euro erhalten hat.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

  1. Wie schnell werden diese Gelder den Schulen zur Verfügung gestellt?

 

Mit dem Sofortprogramm sollen die Schulen dabei unterstützt werden, in der Zeit des Corona-bedingt eingeschränkten Schulbetriebs durch die Beschaffung mobiler Endgeräte einem möglichst hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern digitalen Unterricht von zu Hause zu ermöglichen – Fokus: einen Teil der technischen Herausforderungen aufgrund von bestehenden sozialen Ungleichgewichten abzufedern. Dafür teilt der Schulträger dem für Schule zuständigen Ministerium im Förderantrag mit, dass er an dem Verfahren teilnehmen will und übermittelt bis zum 4. September 2020 die Zahl der Lehrmittelbefreiten. Eine Zuweisung der Mittel an den Schulträger durch das MBJS, soll bis spätestens zum 25. September 2020 erfolgen. Die LHP hat in diesem Zusammenhang 2.300 lernmittelbefreite Schülerinnen und Schüler an 41 Potsdamer Schulen gemeldet. Der genaue Ablauf ist in der Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Umsetzung des Zusatzes zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 (Richtlinie Ausstattungsprogramm für schulgebundene mobile Endgeräte – RL AusProEnd) vom 20. August 2020 festgelegt.

 

  1. Sind die Gelder für digitale Endgeräte bereits an die Schulen ausgezahlt? (Bitte um detaillierte Darstellung)

 

Nein. (siehe Antwort 1.)

 

  1. Wenn ja, an welche Schulen? (Bitte um detaillierte Darstellung der Schulen und der jeweiligen Endgeräte.)

 

-

 

  1. Wenn nein, wie ist der aktuelle Bearbeitungsstand und wann können die Schulen mit diesen Geräten arbeiten?

 

Die LHP trifft zurzeit die notwendigen Vorbereitungen, um am Ausstattungsprogramm teilnehmen zu können. Siehe auch Antwort 1.

 


 

Zuständigkeit: Geschäftsbereich Bildung, Kultur, Jugend und Sport und Geschäftsbereich Zentrale Verwaltung

 

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