Kleine Anfrage - 21/SVV/0147

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Bund/Land hatten im Zuge der Corona-Pandemie noch einmal umfangreiche Mittel für die Kommunen für die Digitalisierung zur Verfügung gestellt. U.a. hatte der Bund 500 Mio. Euro für digitale Endgeräte bereitgestellt, wovon das MBJS 15 Mio. Euro für Brandenburger Schulen bereitstellt. Mit Antwort zur Drs. 20/SVV/0843 hatte die LHP ausgeführt, dass die Auszahlung noch nicht stattgefunden hat.

Ich frage den Oberbürgermeister:

  1. Wie ist der aktuelle Verfahrensstand?

Die Antragstellung auf der Grundlage der Förderrichtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) des Landes Brandenburg zur Ausstattung von Schulträgern mit schulgebundenen digitalen mobilen Endgeräten erfolgte fristgerecht.

  1. Welche Anträge konnten nicht umgesetzt werden?

Bislang konnten die bestellten iPads aus dem Sofortausstattungsprogramm aufgrund von Lieferengpässen noch nicht geliefert werden.

  1. Wo sieht die LHP derzeit den größten Handlungsbedarf bei den digitalen Endgeräten?

Die LHP sieht den größten Handlungsbedarf in der konzeptionellen Vorbereitung, der steten Evaluierung von Bedarf - Wirksamkeit, dem Erfordernis oftmals reaktionsschnell und flexibel zu agieren sowie gleichermaßen die Notwendigkeit der Verankerung der Herausforderungen der Digitalisierung im Landes- / Schulrecht. Die Digitalisierung an den Schulen unterliegt einer so hohen Dynamik, dass alle staatlichen Akteure gemeinsam Antworten darauf finden müssen, wie dieser Dynamik sowohl bezüglich der erforderlichen finanziellen, personellen Ressourcen Rechnung getragen werden kann und über welche aufbau- / ablauforganisatorischen Strukturen Kommunen diesen Aufgaben gerecht werden können.

Darüber hinaus darf sich mit der avisierten Förderrichtlinie zur Ausstattung des Lehrpersonals keine rechtliche Verpflichtung für die LHP als Schulträger ergeben (als Zuwendungsempnger sind nach gegenwärtigem Stand die Schulträger vorgesehen), das Potsdamer Lehrpersonal der Schulen in öffentlicher Trägerschaft mit mobilen personengebundenen Endgeräten auszustatten. Das ist Aufgabe des Landes Brandenburg als Dienstherr und dort auch sachgerecht angesiedelt.

 

Als Herausforderung stellt sich ebenso die Verwendung der mobilen Endgeräte im Distanzunterricht bei gleichzeitiger Einbindung in das Schul-Netz heraus. Aus IT-sicherheitstechnischen Gründen sind deshalb gegenwärtig die Geräte entweder ausschließlich schulgebunden und in der Schule zu verwenden oder nur im Distanzunterricht einzusetzen.

 

Entsprechend den langfristigen Planung sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um auch private Endgeräte in der Schule nutzen zu können.

 

Neben den technischen Voraussetzungen für eine sichere Nutzung der mobilen Endgeräte muss auch eine ausreichende Bandbreite bereitgestellt werden, was nur in Abhängigkeit vom Netzbetreiber / Provider erfolgen kann.

 

  1. Wie erfolgt die Kontrolle des effizienten Einsatzes der Mittel sowie Endgeräte?


Die Beschaffung der Geräte erfolgt auf der Grundlage des Zuwendungsbescheides sowie auf der Grundlage des brandenburgischen Vergaberechts, wonach ein wirtschaftlicher und sparsamer Mittelverbrauch und ein sachgerechter Fördermitteleinsatz sichergestellt ist. Hierbei unterliegt die Landeshauptstadt Potsdam wie alle anderen öffentlichen Organisationen den bekannten rechtlichen Regularien.

 

Die Details zur Verwendung mobiler Endgeräte, welche für das Lernen im Distanzunterricht ausgegeben wurden, erfolgt auf der Grundlage eines Leihvertrages, in welchem u.a. die Nutzungsbedingungen dokumentiert sind. Eine darüberhinausgehende Einflussnahme auf den effizienten Geräteeinsatz an den Schulen oder im Distanzunterricht hat die LHP als Schulträger nicht.

 

 

Zuständigkeit: Geschäftsbereich Bildung, Kultur, Jugend und Sport

 

Loading...